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    fedilink
    Deutsch
    81 year ago

    Den Gerichtsbeschluss hätte ich gerne mal gesehen. Wie begründet man denn eine Hausdurchsuchung, wenn ein Stoff bestellt wird, den man in jeder Drogerie kaufen kann?

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      fedilink
      Deutsch
      8
      edit-2
      1 year ago

      Es ging dabei nicht um CBD, wie man es verarbeitet in der Drogerie kaufen kann, sondern um Blüten.
      Und Blüten, egal ob mit THC, CBD, oder nichts, gelten in DE als Teil der Cannabis-Pflanze und unterstehen somit dem BtmG.
      Ausnahme ist Nutzhanf, für den braucht man eine Anbaulizenz als Bauer und darf mit regelmäßigen Kontrollen rechnen.

      Wusste ich auch nicht, und der Anwalt meinte, dass er Fälle wie diese täglich hat, weil sehr viele der gleichen Meinung sind und sich dann durch die Blütenbestellung strafbar machen