Der NDR hat ein Video ausgestrahlt, das unverpixelte Jugendamtsmitarbeiter zeigt, die den Sohn von Frau A. abholen. Nun soll Frau A. Strafe zahlen.

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    fedilink
    281 year ago

    Sie hat sie doch schon verbreitet indem sie die Bilder dem NDR gegeben hat (wenn sie das gemacht hat).
    Das ist nicht mehr Privatgebrauch.

    Wobei ja laut dem Anwalt im Text das gilt:

    „Die Weitergabe von Bildnissen ist zwischen Personen, wo ein Vertrauensverhältnis besteht, nicht strafbar“, sagt er. Zwischen einem Journalisten und seinem Informanten bestehe ein solches Verhältnis, „wenigstens dann, wenn dieser Journalist Materialien von seinem Informanten erhält“.

    Vielleicht geht das ja in der nächsten Instanz durch.

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      fedilink
      22
      edit-2
      1 year ago

      So hätte ich das auch gedacht. Wenn ich dem NDR Bildmaterial gebe erwarte ich von denen schlau genug zu sein das im rechtlich korrekten Rahmen zu verwenden ohne mich dabei in die Pfanne zu hauen.

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        fedilink
        111 year ago

        Außerdem ist es auch eine Zumutung von jeder Privatperson zu verlangen, dass sie sich mit Videobearbeitung und dem Recht bei der Veröffentlichung gut genug auskennen. Das ist alles Tagesgeschäft des Senders, die sollten auch die Einzigen sein die bei so etwas belangt werden.

        • silly goose meekah
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          11 year ago

          Unwissenheit schützt vor Strafe nicht…

          Klar ist es zu viel verlangt, dass jeder Jura studiert. Ich finde auch, dass eher der NDR belangt werden sollte. Aber wenn die aktuelle Rechtslage der Privatperson die Schuld gibt, ist das eben erst mal so. Laut dem Artikel ist es ja anscheinend nicht das erste mal, dass so etwas passiert. Der NDR hat in dem Fall dann immerhin die Kosten getragen. Falls die Argumentation vom Anwalt nicht durchkommt, sollte man vermutlich die Gesetze so anpassen, dass solche Situationen in Zukunft vermieden werden.