• ToE
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    fedilink
    01 year ago

    Bei einer Häufung von Vorfällen muss man immer an beide Seiten appellieren. Ein Aufruf sich an Verkehrsregeln zu halten beinhaltet doch nicht gleichzeitig eine Unschuldsvermutung bei der anderen Seite.

    Ich unterstelle, dass kein Verkehrsteilnehmer ein Interesse an einer Unfallbeteiligung hat. Weder der Verursacher, der passiv Beteiligte, der Unschuldige oder der Schuldige.

    • Felix Gilcher
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      fedilink
      11 year ago

      @Toe das ist doch Quatsch. Bei einer Häufung von Vorfällen muss man a den Verursacher und Verantwortlichen für die Vorfälle appellieren, nicht an beide Seiten. Und da sind die Statistiken schon ziemlich eindeutig.

      • ToE
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        fedilink
        11 year ago

        Ich finde unsere Aussagen widersprechen sich nicht. Ich unterstelle nur nicht pauschal den Verursacher bzw. Verantwortlichen in einer von zweien Gruppen.

        Autofahren hat nun wirklich nichts damit zu tun ob man sich mit einem Helm schützt oder nicht. Und ein Radfahrer der sich an Verkehrsregeln hält, dürfte auch ein geringeres Unfallrisiko haben, als ein Radfahrer der diese missachtet.

        Mit etwas Recherche findet man sicher auch eine Statistik hierzu.