• @[email protected]
    link
    fedilink
    Deutsch
    461 year ago

    Da heute ein anderer Fall diskutiert wurde, werde ich zum Äpfel-Birnen-Vergleich greifen.

    Jemand versuchen zu überfahren: 1.800€ Ein Screenshot von einem Kalender auf Facebook posten: 3.300€ (ohne Gerichtskosten).

    Kann jeder selbst entscheiden, ob da irgendwie noch die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.

    • @[email protected]
      link
      fedilink
      Deutsch
      71 year ago

      Wer in den letzten Jahrzehnten aufgepasst hat bei Gerichtsverfahren der weiß, Urheberrechtsverletzung ist ein Super-Verbrechen das Mittel rechtfertigt die sonst nur bei Terrorismus zum Einsatz kommen und Geld-Strafen die selbst für Leute mit Manager-Gehältern nicht bezahlbar wären. Mord, Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und ähnliche Verbrechen gegen Personen dagegen sind harmlos solang man sie nicht für die Durchsetzung irgendwelcher Überwachungs- oder sonstiger autoritärer Gesetze als Rechtfertigung braucht.

    • @[email protected]
      link
      fedilink
      Deutsch
      -221 year ago

      Artikel nicht gelesen? Der LKW-Fahrer wurde explizit nicht für das Anfahren verurteilt, aus Mangel an Beweisen dafür dass er dies mit dem Vorsatz der Körperverletzung tat. Davon kann man halten was man will, aber „jemand versuchen zu überfahren: 1.800€“ (nebenbei, grauenhaftes Deutsch) ist hier faktisch falsch.

        • @[email protected]
          link
          fedilink
          Deutsch
          -11 year ago

          Richtig. Aber deswegen gibt es kein Urteil das lautet “Geldstrafe für versuchtes Überfahren”

          • @[email protected]
            link
            fedilink
            Deutsch
            21 year ago

            Das andere Urteil war auch nicht “Screenshot von einem Kalender auf Facebook posten”. Man versteht schon, was ich meine, wenn man will.