Ein Handwerker postet ein Foto aus einem Spendenkalender. Kölner Gerichte verurteilen ihn wegen Urheberrechtsverletzung, eine Verfassungsbeschwerde läuft leer.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass die Urheberrechte des Urhebers verletzt werden, weil das Bild weiter über Suchmaschinen und andere Websites abrufbar ist. Was genau daran ist falsch?
Er hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Er ist also einen Vertrag eingegangen und hat damit gewisse Pflichten auf sich genommen. Anscheinend hat er sich damit (u.a.) verpflichtet das Bild aus den Suchmaschinen, etc. entfernen zu lassen. Er hat nicht, also ist die Vertragsstrafe fällig.
Wie gesagt rein technisch richtig dass das Urteil rechtlich ok ist. Das ändert aber nichts daran dass ich ein krasses Störgefühl habe wenn ich mir diese Geschichte anschaue. Warum z.B ist eine solche unerfüllbare Unterlassungserklärung überhaupt zulässig?
Das Störgefühl teile ich. Deswegen mein Frust über die falschen Behauptungen.
Die UE ist nicht unbedingt unerfüllbar. Google, zb, würde Beschwerden sofort nachkommen.
Man kann Verträge eingehen, ohne zu wissen, wie man sie erfüllt. ZB als Handwerker einen Auftrag annehmen. Die Vertragsstrafe ist auch eine Methode, den Vertrag zu erfüllen. ZB Schwarzfahren. Man steigt in den Bus, aber vergisst ein Ticket zu lösen und muss dann die erhöhte Beförderungsgebühr zahlen.
Es gibt Regeln, die den normalen Endverbraucher schützen, dass ihn die Profis nicht über den Tisch ziehen. Ich weiß nicht, ob so was hier hätte angewendet werden können.
Ich weiß nicht, warum du meinst, dass Google seinen rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Informationen über Beschwerden kannst du von der Lumen Database erhalten.
Schwarzfahren ist nicht einfach nur eine Vertragsstrafe sondern Erschleichen einer Leistung, das ist übrigens ne Straftat.
Es ist natürlich keine Straftat ein Ticket zu vergessen. Nur das absichtliche Schwarzfahren ist eine Straftat.
Ich weiß nicht, warum du meinst, dass Google seinen rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Informationen über Beschwerden kannst du von der Lumen Database erhalten.
Außerdem: Wenn ich da aber ankomme mit “Dieses Bild verletzt das Urheberrecht dieses Photographen” dann muss Google dadrauf nur reagieren wenn sie das nachprüfen können. Konnten sie das denn? Ansonsten müssen sie der Anfrage erstmal nicht weiter nachgehen.
Das ist falsch. Warum behauptest du das?
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass die Urheberrechte des Urhebers verletzt werden, weil das Bild weiter über Suchmaschinen und andere Websites abrufbar ist. Was genau daran ist falsch?
Er ist nicht angeklagt. Das gibt’s im Strafrecht.
Er hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Er ist also einen Vertrag eingegangen und hat damit gewisse Pflichten auf sich genommen. Anscheinend hat er sich damit (u.a.) verpflichtet das Bild aus den Suchmaschinen, etc. entfernen zu lassen. Er hat nicht, also ist die Vertragsstrafe fällig.
Wie gesagt rein technisch richtig dass das Urteil rechtlich ok ist. Das ändert aber nichts daran dass ich ein krasses Störgefühl habe wenn ich mir diese Geschichte anschaue. Warum z.B ist eine solche unerfüllbare Unterlassungserklärung überhaupt zulässig?
Das Störgefühl teile ich. Deswegen mein Frust über die falschen Behauptungen.
Die UE ist nicht unbedingt unerfüllbar. Google, zb, würde Beschwerden sofort nachkommen.
Man kann Verträge eingehen, ohne zu wissen, wie man sie erfüllt. ZB als Handwerker einen Auftrag annehmen. Die Vertragsstrafe ist auch eine Methode, den Vertrag zu erfüllen. ZB Schwarzfahren. Man steigt in den Bus, aber vergisst ein Ticket zu lösen und muss dann die erhöhte Beförderungsgebühr zahlen.
Es gibt Regeln, die den normalen Endverbraucher schützen, dass ihn die Profis nicht über den Tisch ziehen. Ich weiß nicht, ob so was hier hätte angewendet werden können.
Google würde Beschwerden nicht sofort nachkommen das ist eine Behauptung deinerseits.
Schwarzfahren ist nicht einfach nur eine Vertragsstrafe sondern Erschleichen einer Leistung, das ist übrigens ne Straftat.
Hier kannst du Beschwerden machen: https://support.google.com/chrome_webstore/answer/7508032?hl=de
Ich weiß nicht, warum du meinst, dass Google seinen rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Informationen über Beschwerden kannst du von der Lumen Database erhalten.
Es ist natürlich keine Straftat ein Ticket zu vergessen. Nur das absichtliche Schwarzfahren ist eine Straftat.
Mehr Nachhilfe gibt’s heute nicht mehr.
Ist das ein Joke? Das ist für den Chrome Webstore, link doch bitte wenigstens das richtige: https://support.google.com/legal/troubleshooter/1114905
Weil Google einen langen Trackrecord hat sich nicht an Gesetze zu halten. Die sind meines Wissens immernoch Rekord halter für Strafzahlungen in der EU. Zum Beispiel wegen sowas: https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/google-urteil-eu-kommission-100.html
Außerdem: Wenn ich da aber ankomme mit “Dieses Bild verletzt das Urheberrecht dieses Photographen” dann muss Google dadrauf nur reagieren wenn sie das nachprüfen können. Konnten sie das denn? Ansonsten müssen sie der Anfrage erstmal nicht weiter nachgehen.