Die Bundesregierung muss wirksame Sofortprogramme zur Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen bei Gebäuden und Verkehr umsetzen - so lautet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Gegen die Bundesregierung geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der BUND. Sie hatten der Ampel zu laxen Klimaschutz vorgeworfen und zuvor die Umsetzung der entsprechenden Sofortprogramme gefordert.
Richtige und wichtige Klage!