• @[email protected]
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    fedilink
    Deutsch
    -82 years ago

    Muss jemand nur mal ne Anzeige machen, dann würde auch gehen ihn ermittelt werden. Aber wahrscheinlich fehlt die Straftat? Die Überschrift ist sehr reißerisch, als könnte sich die Staatsanwaltschaft was aus den Fingern saugen und gegen jemanden zu ermitteln.

      • ThesePaycheckAvenging
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        fedilink
        12 years ago

        Hast du ihn denn gelesen?

        Die Polizei hatte nach Hinweisen auf das Video erklärt, dass es gegen den Mann keinen Verdacht auf eine Straftat gebe, jedoch Ordnungswidrigkeiten vorliegen könnten: Der Mann in dem Video könnte demnach durch sein Gesamtauftreten die Allgemeinheit belästigt haben.

        Klingt doch sehr vage. Auch wenn jemand ein offensichtliches Arschloch ist, braucht es doch mehr als das, um eine Ermittlung auszulösen.

      • Xeelee
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        fedilink
        12 years ago

        Ich wollte mir mal ansehen, was das für eine Publikation ist. Dann wurde die Seite geblockt, weil ich einen Adblocker habe und ich doch bitte erst zahlen sollte. Eine blödere Art, mit diesem Thema umzugehen, ist mir wirklich noch nicht untergekommen.

      • @[email protected]
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        fedilink
        Deutsch
        12 years ago

        Meinst du: "Polizei: Kein Verdacht auf Straftat des „Freiwilligen Abschiebehelfers“? Oder was genau?