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    fedilink
    Deutsch
    12
    edit-2
    11 months ago

    Das wird nichts mehr. Um die einfache Legalisierung herum wird ein Bürokratiemoster erschaffen, das an Absurdität und Weltfremde seinesgleichen sucht. Warum kann man Dinge nicht einfach gestalten?

    Anstatt zu sagen:

    • Cannabis ist legal, egal, ob zum medizinischen Gebrauch oder nicht
    • es darf von jedem Erwachsenen, der einen grünen Daumen hat, in beliebiger Menge angebaut werden
    • es darf in Privat-Räumen konsumiert werden (darf es genau genommen jetzt schon)
    • es soll einen realisitischen Grenzwet geben, der ermöglicht, nach Ablkingen der Wirkung ein KfZ zu führen (z.B. nach 12 Stunden nach dem letzten Konsum)
    • es darf nicht in Gegenwart von Kindern konsumiert werden und ihnen auch nicht zugänglich gemacht werden

    haben wir stattdassen einen Entwurf, der:

    • Konsumenten nötigt, eine/ r Anbau-Vereinigung unter sehr strengen Auflagen zu gründen/ beizutreten (soweit ich gehört habe, soll man sich registrieren müssen - was passiert mit den Daten? Werden evtl. Rückschlusse auf den Besitz des Führerscheins gezogen (Abgleich mit Behörden, zum “Schutz der Kinder”?)
    • willkürlich gewählte Abstände zu Schulen und Kindergärten zu Gebieten erklärt, wo nicht konsumiert werden darf (wer kontolliert das eigentlich? Ach ja, die Polizei hat ja dann Kapazitäten frei, da der Besitz von Cannabis ja nicht mehr verfolgt wird…)
    • eine willkürliche Menge definiert, die als straffrei zum Eigenbedarf besessen werden darf
    • noch immer keine eindeutige Regelung vorsieht, wie man mit Cannabis in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit umgeht (vor drei Wochen konsumiert? Herzlichen Glückwinsch, du bist jetzt Nutzer des ÖPNV)

    Man stelle sich einmal vor, wie absurd das wäre, wenn man diese Vorgaben auf den Konsum und den Besitz von Alkohol umschreibt:

    • jeder Eerwachene darf nur 11 Flaschen Bier zuhause haben
    • zum Konsum von Alkohol muss man sich zu einer Trinkervereinigung zusammenschließen. Man muss sich dort in der Trinkerkartei registrieren, die Daten werden jedem Monat nach Flensburg übermittelt
    • Von Schulen, kindergärten, Autowerkstätten, Spielplätzen, Bahnhöfen und Kiosken ist ein Abstand von mehreren hundert Metern Luftlinie einzuhalten, in dem nicht getrunken werden darf
    • Wenn man mit dem Auto angehalten wird und man hat vor drei Wochen was getrunken, dann wird die Fahrerlaubnis eingezogen und es wird eine MPU angeordnet

    Folgendes sollte eigentlich klar sein: Cannabis darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen. Genausowenig wie Alkohol. Hierfür bedarf es einer respektvollen Erziehung und einer realistischen Aufklärungsarbeit, die ohne das Schüren von Ängsten und erfundenen Horrorgeschichten auskommt. Auch sollte klar sein, dass man nicht berauscht fährt. Dies gilt für Alkohol gleichermaßen. Der Grenzwert in Bezug auf die Fahrtüchtigkeit beim Führen von KfZ nach dem Konsum von Cannabis muss unbedingt überarbeitet werden. Es ist klar, dass dies nur nach einer Legalisierung erfolgen kann.

    Im Moment scheint es aber so, dass man dem mündigen Bürger den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis nicht zutraut. Es wird immer so getan, als stünde es zur Debatte, eine neue (weitere) Droge einführen zu wollen - dabei ist diese Droge bereits da! Auch wird der Konsum von Alkohol mit seinen negativen Erscheinungen (Steigerung der Aggressivität, alles vollkotzen etc., gesellschaftich toleriert betrunken fahren - war ja nur ein Schnaps) mit Tradition begründet. Somit ist die Debatte vom Tisch, denn Traditionen rührt man nicht an.

    Edit: Formatierung

    • @Sakychu
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      Deutsch
      111 months ago

      Die Frage die ich mir jetzt stelle ist: Hätte eine einfachere Gesetzesentwurf dazu geführt das es mehr Chancen gehabt hätte?

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        fedilink
        Deutsch
        211 months ago

        Jein.

        Ich denke, wenn das Gesetz von Beginn an einfacher ausgestaltet wäre, dann hätte es von vorn herein weniger Reibungspunkte innerhalb der einzelnen Teilaspekte gegeben: Gäbe es z.B. nicht den Vorschlag, dass sich Konsumenten zu Anbau-Vereinigungen oder ähnlichem zusammenschließen müssten, dann bräuchte man auch über Dinge nicht diskutuieren, die unter das Vereinsrecht fallen, wie z.B. Eernennung eines Schriftführers, Kassenwarts, Verzeichnis der Mitglieder, Datenschutzrechtliche Aspekte, Mitgliedsbeiträge, Nachweis über Einkünfte, ggf. Steuern, die zu entrichten sind, etc. (keine Ahnung, was da noch alles dazu kommt, ich gehöre keinem Verein an).

        Oder, dass bestimmte räumliche Abstände zu Orten einzuhalten sind, an denen Kinder und Jugendliche sich aufhalten (z.B. Schulen): Wie definiert sich der Abstand? Reine Entfernung über Luftlinie? Werden topografische und geografische Hindernisse berücksichtigt? Wer kontrolliert die Einhaltung. Ab wo wird gemessen? Von Haustür zu Haustür? Oder werden Katasterpläne zugrunde gelegt und es geht nur von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze? Gilt diese Regelung dann auch umgekehrt (Anbauvereinigung war zuerst da - kann dann der Kindergarten nebenan eröffnen?)

        Dies alles sind Dinge, aus denen sich in der Diskussion der Gesetzesgrundlage ein hohes Konfliktpotential ergibt. Dies gäbe es nicht, wenn die “Spielregeln” einacher gestaltet wären.

        Alles in Allem sehe ich es aber so, dass anfangs ein Wahlversprechen abgegeben wurde, das nun nicht mehr eingelöst wird - falls es das überhaupt sollte! Als Begründung werden dann die vielen Teilaspekte angeführt, bei denen man keine Einigung findet.