Der Patient hat die Nasse voll, möchtet einfach nach Hause gehen, auch gegen ärztliche Anordnung:

  • Ist der Patient berechtigt, einen Transportschein von der Station zu bekommen?
  • Ist er berechtigt, Medikamente und Rezepte sowie Arztbrief von der Station zu bekommen?
  • Wird sein Auftenhalt im Krankenhaus von der Krankenkasse bezahlt?
  • Wenn das KH in Berlin ist und die Wohnhaft des Patienten in Hamburg, bekommt er auch einen Transportschein für eine so lange Strecke?
  • Eine ärztliche Strategie, die ich gesehen habe ist, Patienten ständig Diagnosen zu wiederholen, bis sie keine Lust mehr haben, zu diskutieren. Eine ungeduldige Person könnte verbal aggressiv werden. Was passiert, wenn eine solche Person einfach seine Sachen einpackt und das KH verlässt? Müsste diese Person die Kosten des Auftenhaltes selbstzahlen? Bekommt diese Person ein Hausverbot?
  • Gibt es unterschiedliche Folgen, wenn der Patient das KH verlässt, ohne das Formular ‘gegen ärztliche Anordnung’ unterschrieben zu haben?
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    fedilink
    69 months ago

    Obligatorisches Ich bin kein Jurist und dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

    • Ein Arztbrief muss geschrieben werden, auch wenn der Patient gegen ärztlichen Rat geht. Das dauert natürlich seine Zeit. Wenn der Patient nicht wartet wird der Brief an den Hausarzt geschickt.
    • der Aufenthalt wird trotzdem von der Krankenkasse bezahlt.
    • Hausverbot weiß ich nicht, aber ein Arzt darf sich weigern einen Patienten zu behandeln wenn das Vertrauensverhältnis beschädigt ist, zum Beispiel wenn der Patient in der Vergangenheit einfach gegangen ist. Das gilt allerdings nicht wenn der Patient in akuter Lebensgefahr schwebt.

    Die anderen Fragen kann ich so spontan nicht beantworten, müsste ich recherchieren aber komme gerade vom Nachtdienst und gehe jetzt erstmal schlafen :) Quelle: Bin Krankenpfleger in einem Akutkrankenhaus