• @[email protected]
    link
    fedilink
    Deutsch
    5811 months ago

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien haben eine Woche Zeit, um Berufung gegen den Strafbeschluss einzulegen. In diesem Fall würde das Verfahren dann vor einem Landgericht, höchstwahrscheinlich in Aachen, neu verhandelt werden.

    Ist nur ein Amtsgericht. Das heißt nicht viel.

    Es stimmt aber schon, dass genau das vorhergesagt wurde, als der Hackerparagraph damals beschlossen wurde: Responsible Disclosure kann zu Bestrafung führen.

    • @[email protected]
      link
      fedilink
      Deutsch
      4111 months ago

      Das heißt, wenn man mal über sowas stolpert lieber irgendwo verkaufen als dem Hersteller zu melden. Strafbar ist man ja sowieso schon und so kann man dann wenigstens die Strafe zahlen.

      • @[email protected]
        link
        fedilink
        Deutsch
        2911 months ago

        Außerdem muss dann erst ermittelt werden wer dafür überhaupt schuldig ist. Wenn man es meldet wissen die das immer genau.

    • rumschlumpel
      link
      fedilink
      Deutsch
      11
      edit-2
      11 months ago

      Genau der gleiche Scheiß wurde ja im Zusammenhang mit Kinderpornographie gemacht. Wurde letztens geändert, aber nur insofern, dass es jetzt im Ermessen der Justiz liegt, Verfahren einzustellen - aber das heißt ja, dass man es nicht einklagen kann, selbst wenn 100% offensichtlich und beweisbar wäre, dass kein einschlägiges Motiv vorhanden war.