• @[email protected]
    link
    fedilink
    Deutsch
    1411 months ago

    Hausfriedensbruch ist kein Einbruchsdiebstahl. § 202a StGB steht aber dem Einbruchdiebstahl von Normsruktur und Zielrichtung weitaus näher als der gerade nicht von der Strafnorm erfasste digitale Hausfriedensbruch.

    Dein Kommentar ist daher nicht nur unqualifiziert sondern auch eklatant falsch. Du vergleichst nicht vergleichbare Dinge. Nur weil du eine Meinung zu einem Thema hast, ist diese Meinung es nicht automatisch wert kommuniziert zu werden.