In einem Schreiben des stellvertretenden bayrischen AfD-Fraktionschefs Martin Böhm, in dem er einräumte, eine Verhaftung des Fraktionskollegen Daniel Halemba im Landtag angestrebt zu haben, um durch diese Inszenierung Parlamentspräsidentin Ilse Aigner zu beschädigen. CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek bezeichnete den Plan als „schäbig und unwürdig“ und sagte: „So handeln Feinde des Parlaments, Feinde der Verfassung, Feinde der Demokratie.“
Und doch: Just diese Demokratiefeinde wurden in derselben Sitzung ins bayerische Verfassungsgericht entsandt. Denn auf der Tagesordnung stand die Berufung von 15 nicht-berufsmäßigen Richtern und deren Stellvertretern. Alle Fraktionen hatten Vorschläge eingereicht, über die nur im Block abgestimmt werden konnte. So wurden auch die Vertreter der AfD mit den Stimmen der Regierungsparteien gewählt.
Ja, so läutet das Ende ein. Also wird Bayern die Faschisten nicht als Partei verbieten. Wie denn? Verfassungsklage, wenn die Richter selbst die Faschisten sind?
Tradition und so. Hust.