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    fedilink
    Deutsch
    410 months ago

    Es gibt am LG Hamburg u.a. diese Pressekammer als besondere Kammer mit Spezialzuständigkeiten (hier z.B. insbesondere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichungen der Medien). Aufgrund der leitenden Richter hat diese Kammer eine gewisse “Handschrift” entwickelt, wenn es um diese Verfahren geht und gilt gemeinhin als sehr klägerfreundlich.

    Da man aufgrund des Prinzips des fliegenden Gerichtsstandes, wie du schon schreibst, quasi selbst entscheiden kann, wo man mit seine Klage hingehen möchte, ist es so möglich, sich von überall her an diese besonders klägerfreundliche Spezialkammer zu wenden.

    Die Kammer kann meinetwegen bleiben, ohne den fliegenden Gerichtsstand hätte sie jedoch kein “Geschäftsmodell” mehr und es gäbe hoffentlich weniger Urteile nach Wunsch.

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      fedilink
      Deutsch
      310 months ago

      Ah. Danke für die Erklärung.

      Ich hatte Pressekammer fälschlich als Pressestelle des LG gelesen - und das ergab keinen Sinn.