• @Tacoma
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    611 months ago

    Kurzgesagt hat das Verfassungsgericht die Vermögenssteuer, so wie sie umgesetzt wurde, als nicht mit der Verfassung vereinbar angesehen, da sie unterschiedliches Vermögen unterschiedlich besteuert hat. Anstatt nachzubessern hat die Regierung dann die Steuer ausgesetzt, das Gesetz existiert also noch, wird aber nicht angewandt.

    • @[email protected]
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      fedilink
      Deutsch
      111 months ago

      Also müsste man nur §10 V Nr1. VStG auf 0,6 erhöhen und man kann es wieder einführen.

      • @[email protected]
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        fedilink
        Deutsch
        111 months ago

        Das Problem war nie der Steuersatz sondern immer die Bewertung. Und an der wird auch eine Neuauflage scheitern.