Ich habe einen gebrauchten Ofen gekauft. Stellt sich bei versuchter Benutzung heraus, die Umluftfunktion ist kaputt.

Laut Kaufvertrag wird der Ofen “wie besichtigt, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Garantie, da es sich um einen Privatkauf handelt” verkauft.

Darauf folgend steht:

“Der Verkäufer sichert Funktionsfähigkeit zur Übergabe zu.”

Ersteres schließt jeglichen Anspruch aus und zweiteres stellte sich als Lüge heraus.

Habe ich noch die Chance auf meinen versprochenen vollumfänglich funktionierenden Ofen?

Vielen Dank für jede Antwort!

  • Ey ich frag doch nur
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    fedilink
    4
    edit-2
    9 months ago

    Bin kein Anwalt. War denn Strom vorhanden als du ihn besichtigt hast, also war denn die Funktionsfähigkeit überhaupt überprüfbar? Kann mir vorstellen, dass das ausschlaggebend sein könnte. So oder so könnte ein Gespräch mit einem Anwalt nicht falsch sein würd ich sagen. Es sei denn das Gespräch wäre teurer als der gebrauchte Ofen…

    • @[email protected]OP
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      fedilink
      19 months ago

      Grundsätzlich wäre eine Überprüfung der Funktionstüchtigkeit gegeben gewesen, bei einer der zwei Wohnungsbesichtigungen. Leider bin ich auf die Idee nicht gekommen, spätestens daran könnte es wahrscheinlich hapern da hast du recht. Ob der Anwalt am Ende teurer ist, als ein neuer Ofen ist entsprechend auch eine gute Frage.

      Auf jeden Fall erstmal danke für die Antwort!