Für das US-Außenministerium sind Kinderehen eine Menschenrechtsverletzung, wie die Vereinten Nationen wollen sie diese bis 2030 abschaffen. Endlich : Denn zwischen 2000 und 2018 schlossen sie in den USA 300.000 Kinderehen, 86% der Bräute waren noch minderjährig, die jüngste 10 Jahre alt, die meisten Ehemänner waren erwachsen.

In den USA dürfen Minderjährige noch immer in 40 Bundesstaaten verheiratet werden, in fünf Bundesstaaten, darunter Kalifornien, gibt es dafür nicht einmal eine Altersgrenze.

Viele Amerikaner sagen: “Die Eltern wissen am besten, was für ihre Kinder gut ist”. Sie entscheiden also, aus religiösen, wirtschaftlichen oder kulturellen Gründen, um ein Visum zu erhalten, um den Ansprüchen einer Gemeinschaft zu genügen oder, die grausamste Variante: um dem Vergewaltiger des Mädchens eine Gefängnisstrafe zu ersparen.

Diese Mädchen werden viel zu früh Mutter, sie stehen in aller Regel unter der Knute ihrer Ehemänner und haben nur wenige Chancen auszubrechen. Diejenigen, die es schaffen, bezeichnen sich als “Überlebende”. Und viele von ihnen wollen die Gesetze in den Bundesstaaten ändern. Dank ihres Engagements haben immerhin 10 US-Bundesstaaten inzwischen alle Ehen unter 18 Jahren verboten.

  • 𝘋𝘪𝘳𝘬
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    168 months ago

    Dass die USA Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land nicht so genau nehmen, ist ja nichts neues leider.

      • @[email protected]OP
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        8 months ago

        Das ist doch nicht vergleichbar. Die Gesetzesänderung betraf das Problem mit im Ausland verheirateten minderjährigen Flüchtlingen.

        In Deutschland war die Ehe zwischen minderjährigen auch vor 2017 schon verboten. Ausnahmen gab es nur mit einer Billigung eines Familiengerichts. Außerdem musste man auch dann das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine Ehe mit einer 10jährigen wie in den USA, war auch damals ausgeschlossen. Außerdem sind es ganz andere Dimensionen. In den USA gibt es im Schnitt ca. 17.000 neue Kinderehen pro Jahr. In Deutschland gab es 2016 insgesamt ca. 1.500 Ehen von Minderjährigen (bestehende Ehen).

        Der Gesetz wurde in 2017 geändert, um einen rechtssicheren Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen zu ermöglichen die im Ausland geheiratet hatten.

        Ehen Minderjähriger werden zunehmend kritisch gesehen, weil eine zu frühe Ehe- schließung das Wohl der Minderjährigen und ihre Entwicklungschancen beeinträchtigen kann. In der Bundesrepublik Deutschland soll nach gegenwärtiger Rechtslage eine Ehe nicht vor Volljährigkeit eingegangen werden; das Familiengericht kann einen Minderjährigen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, jedoch vom Alterserfordernis befreien. Von dieser Möglichkeit wird immer seltener Gebrauch gemacht. International wird die Möglichkeit, die Ehe vor Volljährigkeit zu schließen, zunehmend eingeschränkt. Damit soll nicht zuletzt eine Ächtung von Kinderehen zum Ausdruck gebracht werden.

        Hinzu kommt, dass in der jüngeren Vergangenheit vermehrt minderjährige bereits verheiratete Flüchtlinge in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind. Teilweise sind die Betroffenen unter 16 Jahre alt. Vor allem unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls und des Minderjährigenschutzes stellt sich die Frage, wie mit diesen Kinderehen umgegangen werden soll. Grundsätzlich gilt für die Beurteilung der materiellen Wirksamkeit einer Ehe (einschließlich der Ehemündigkeit) das Heimatrecht der Eheschließenden (Artikel 13 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche – EGBGB). Bei Eheschließungen von Flüchtlingen in Flüchtlingslagern kann gemäß Artikel 12 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vorrangig das Recht des Aufnahmestaats maßgeblich sein. Ausländisches Recht ist – wie in anderen Rechtsordnungen grundsätzlich auch – dann unanwendbar, wenn seine Anwendung im Einzelfall mit wesentlichen Grundsätzen des inländischen Rechts offensichtlich unvereinbar ist (Artikel 6 EGBGB). Diese Generalklausel wird in Bezug auf die hier angesprochenen Kinderehen uneinheitlich angewandt. Dies wird angesichts des Schutzbedürfnisses der Minderjährigen, die verheiratet in der Bundesrepublik Deutschland ankommen, zunehmend als unbefriedigend empfunden.

        Ziel ist es daher, Rechtsklarheit zu schaffen und betroffene Minderjährige zu schütze

        Deutscher Bundestag: Drucksache 18/12377 (PDF)

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          -128 months ago

          Das ist doch nicht vergleichbar.

          Wohl vergleichbar. Du machst es ja auch und erkennst, dass es auch in Deutschland legal zu Kinderehen kommen konnte. Das Ausmaß und die Ursache sind in den USA eine ganz andere. Das Ausmaß ist größer, weil die kulturelle Akzeptanz höher zu sein scheint und auch ganz banal weil die USA halt mehr Einwohner haben. Davon ausgenommen sind die Extremfälle, also wo 10-jährige verheiratet werden. Das wäre in D nicht möglich. Aber es ist eben in den USA auch eher unüblich. Die Situation in den meisten Staaten ist der in Deutschland sehr ähnlich: 18 ist das reguläre Alter, mit Zustimmung der Eltern oder eines Richters kann es runter auf 16 gehen. Problematisch sind die Staaten, die keine Regelung haben.

          Mein Punkt war, dass nicht alle der in der Reportage erwähnten Fälle Extremfälle mit krass Minderjährigen sind und wir in D eben nicht so weit weg sind, wie die Reportage suggerieren möchte.

          Der Gesetz wurde in 2017 geändert, um einen rechtssicheren Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen zu ermöglichen die im Ausland geheiratet hatten.

          Ja. Genau das habe ich doch gesagt.

      • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺
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        78 months ago

        Es war in Deutschland bis zur Neuregelung möglich, regulär ab 18 und in Ausnahmen, die vom Familiengericht erteilt werden mussten, ab 16 zu heiraten. In der bösen DDR war übrigens ausnahmslos die Ehe erst ab 18 möglich.

        In Deutschland ist die Frage nach der Anerkennung und Wirksamkeit von im Ausland geschlossenen Ehen. Das hat eine völlig andere Dimension. Und zu Recht beanstanded das BVerfG die Neuregelung. Das BVerfG erkennt an, dass die Unwirksamkeit einer ausländischen Ehe an das Mindestalter geknüpft werden kann. Dem Gesetz fehlen aber Regelungen zur Rechtsfolge und v.a. dazu, dass die Ehe bei Erreichen des Mindestalters wieder anerkannt werden kann. Hier geht es um grundsätzliche Fragen der Anerkennung ausländischer Rechtsakte und wie man Widersprüche mit dem deutschen Rechtsverständnis lösen kann.

        In den USA geht es dagegen darum, dass es im US Recht selbst möglich ist, Ehen zu schließen, wo nach sonstigem Verständnis noch keine Reife vorliegt, etwa weil die Ehepartner weder Alkohol kaufen, noch Auto fahren dürften. Der Widerspruch liegt also schon im Rechtsverständnis in den USA selbst.

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          -68 months ago

          Es war in Deutschland bis zur Neuregelung möglich, regulär ab 18 und in Ausnahmen, die vom Familiengericht erteilt werden mussten, ab 16 zu heiraten.

          Eben das ist ja auch der Fall in vielen Staaten. Die meisten haben eine entsprechende Altersregelung. Trotzdem fiel damit auch Deutschland bis dahin unter die europäische Definition von Kinderehe.

          In Deutschland ist die Frage nach der Anerkennung und Wirksamkeit von im Ausland geschlossenen Ehen. Das hat eine völlig andere Dimension.

          Richtig, genau das habe ich ja gesagt: In Deutschland ist das erst ein relevantes Thema ab 2015 geworden. Vorher hat kaum einer von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auch U18 zu heiraten.

          In den USA geht es dagegen darum, dass es im US Recht selbst möglich ist, Ehen zu schließen, wo nach sonstigem Verständnis noch keine Reife vorliegt, etwa weil die Ehepartner weder Alkohol kaufen, noch Auto fahren dürften. Der Widerspruch liegt also schon im Rechtsverständnis in den USA selbst.

          Nö. Solche “Widersprüche” sind einfach nur arbiträre Regelungen zur Frage der “Volljährigkeit”. Das ist überall auf der Welt anders und hat mit dem eigentlichen Problem gerade mal gar nichts zu tun.

          • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺
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            88 months ago

            In Deutschland ist das erst ein relevantes Thema ab 2015 geworden. Vorher hat kaum einer von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auch U18 zu heiraten.

            Ich glaube, du hast den Unterschied noch nicht verstanden. Jedes Land hat eigene Gesetze dazu, wer und wie Ehen schließen kann. Diese widersprechen sich häufig. Dennoch erkennen die Staaten regelmäßig, die nach ausländischem Recht gültig geschlossenen, Ehen an. Das bedeutet aber nicht, dass in Deutschland eine entsürechende Ehe geschlossen werden könnte.

            Es ist einfach nicht richtig zu sagen, Deutschland hätte Kinderehen ermöglicht. Viele US Staaten ermöglichen aber aktiv Kinderehen.

            Eheanerkennung ist ein anderer Rechtsvorgang als Eheschließung. Und das zentrale Problem beim Alter der Eheschließung ist, ab wann man die nötige persönliche Reife für diese Entscheidung annimmt. Wenn du dir die von dir verlinkte Entscheidung des BVerfG durchliest, dann ist das das zentrale Thema. Und damit ist die Frage nach Volljährigkeit bzw. persönlicher Reife das entscheidende Thema. Zu sagen es hätte damit garnichts zu tun, oder die Regelungen zur Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit usw. seien alle “nur arbiträre Regelungen” zeigt, dass du dieses Rechtsthema noch nicht verstanden hast.

            Lies dir bitte die Beweggründe des BVerfG durch. Dort wird genau das diskutiert und im Kontext vom Grundgesetz und der Abwägung der Grundrechte erörtert.

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              -68 months ago

              Das bedeutet aber nicht, dass in Deutschland eine entsürechende Ehe geschlossen werden könnte. Es ist einfach nicht richtig zu sagen, Deutschland hätte Kinderehen ermöglicht.

              Doch. Familiengerichtlich genehmigt werden konnte eine Eheschließung auch bereits ab 16 Jahren. Eheschließung. In Deutschland. Das ist Fakt, mein Bester.

              Wenn du dir die von dir verlinkte Entscheidung des BVerfG durchliest, dann ist das das zentrale Thema.

              Auch das, ich spreche anscheinend gegen eine Wand, habe ich genau so gesagt. Der Grund für die Gesetzesänderung war die zunehmende Relevanz des Themas durch die Anerkennung von im Ausland geschlossener Ehen. Es wurde dabei aber eben auch der Ausnahmetatbestand zur Eheschließung Minderjähriger in Deutschland behoben.

              • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺
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                88 months ago

                16 Jährige sind aber keine Kinder in dem was man landläufig als Kinderehe verstehen würde. Und gerade der Ausnahmetatbestand setzte voraus, dass das Familiengericht feststellt, dass die persönliche Reife vorliegt, um diese Entscheidung aus freiem Willen zu treffen.

                Auch darauf geht das BVerfG ein, und bezieht sich ausdrücklich darauf, dass sich die Gesetze dahingehend in Deutschland gewandelt haben, aber nicht die Interpretation der Verfassung. Es gibt aus der Verfassung heraus kein grundsätzliches Mindestalter. Es wird dem Gesetzgeber lediglich zugesprochen, ein Mindestalter festzusetzen, um eine wirksame Regelung zu ermöglichen. Die Regelung vor 1975, die auch ein jüngeres Alter zur Eheschließung in Deutschland ermöglicht hat, wird ausdrücklich nicht im Widerspruch zur Verfassung gesehen.

                Du wirfst hier einfach weiter Konzepte durcheinander. Und deine Aussage, dass die Regelungen, was Rechtsmündigkeit angeht einfach nur “arbiträr” seien, zeigt, dass du das Konzept der Entwicklung des eigenständigen Willens und der Verantwortungsübernahme im Kontext der gesetzlichen Regelungen nicht verstanden hast.

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                  -78 months ago

                  16 Jährige sind aber keine Kinder in dem was man landläufig als Kinderehe verstehen würde.

                  Mir ist egal, was du “landläufig” als Kinderehe verstehen würdest. Die Reportage bezieht sich auf U18 - und das ist auch die Definition der UN-Kinderrechtskonvention.

                  Du wirfst hier einfach weiter Konzepte durcheinander. Und deine Aussage, dass die Regelungen, was Rechtsmündigkeit angeht einfach nur “arbiträr” seien, zeigt, dass du das Konzept der Entwicklung des eigenständigen Willens und der Verantwortungsübernahme im Kontext der gesetzlichen Regelungen nicht verstanden hast.

                  Blubb, blubb? Ich habe nur klargestellt, dass “Kinderehen” im Sinne der o.g. Definition in Deutschland nicht nur anerkannt wurden, sondern auch geschlossen werden konnten. Was du davon verstehst oder nicht verstehst, entzieht sich meiner Verantwortung.