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    fedilink
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    edit-2
    9 months ago

    Laut “Fachleuten”:

    Eine Pflanze bringt an Ernte zwischen 400-500 Gramm “Nassware” (nur Blüten). Das macht in “Trockenware” ca. 100-125 Gramm. Das ist schon bei einer Pflanze dass doppelte des erlaubten. Nun besteht die Pflanze aber nicht nur aus Blüten sondern auch aus Blättern und Stamm. Es wird also noch mehr sein. Und laut Gesetz (“Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial”) zählen auch die mit zur erlaubten Menge.

    (Quelle für die Ertragsrechnung)

    Wenn ich nichts übersehen haben scheint man überhaupt keine Chance zu haben rechtskonform selbst anzubauen ohne sich in Folge zwangsweise strafbar zu machen. Edit: Vor allem woher soll ich wissen, was meine Pflanze(n) jetzt trocken wiegen und wie soll ich wissen was sie mal wiegen werden? Das weiß ich wenn es soweit ist und dann habe ich mich schon strafbar gemacht. Irre.

    Haben die sich nicht beraten lassen und einfach “50 Gramm” geschrieben weil es sich gut anhört oder gibt es da sonst noch irgendwelche Regelungen im Gesetz, die ich übersehen habe?

    • @[email protected]
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      fedilink
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      99 months ago

      Ich vermute mal, diese seltsame “50 g”-Regelung war ein Kompromiss, und ein Zugeständnis an die, die dagegen waren.

      Wie streng das in der Praxis geschaut wird, ist eine andere Frage.

      • @L3mmyW1nks
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        19 months ago

        Damit bleibt leider die Unsicherheit. Letztlich ist man dann ja der Kulanz der Beamten ausgesetzt. Wenn die wollen gibt’s für die Ernte einer einzigen ausgewachsene Pflanze dann direkt Haue.

        • @[email protected]
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          fedilink
          Deutsch
          19 months ago

          Naja, dazu müssten sie dich erst einmal bei genau dem Zeitpunkt der Ernte erwischen.

          Also nachdem die Pflanze ausgewachsen ist und als “tot” angesehen werden kann, aber bevor du das überschüssige Material an “Freunde” verschenkt hast.

          • @L3mmyW1nks
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            Deutsch
            19 months ago

            Weitergabe ist m.W. auch verboten bei aktueller Fassung.
            Ich verstehe, dass vermutlich die Regeln eher als Grundlage genutzt werden um das Recht zu behalten gegen Handel oder ähnliches vorzugehen. Damit bleibt man aber eben der Kulanz oder Willkür ausgeliefert, wenn man nicht alles über 50-60g gleich entsorgt. Für die meisten vermutlich halb so wild aber “unsympathische” Nutzer sind dann ggf. eher mal dran.