Bauern haben in der Nacht zu Montag auf der B5 bei Elstal im Havelland absichtlich Gülle und Mist abgeladen – mit weitreichenden Folgen. Auf dem vierspurigen Streckenabschnitt der Bundesstraße sind in der Dunkelheit mindestens drei Autofahrer in die Hindernisse gefahren. Fünf Menschen wurden nach Polizeiangaben leicht verletzt in Krankenhäuser gebracht. Die Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
Es reicht auch, wenn der Tod billigend in Kauf genommen wird. Bei solchen Aussagen ist das nicht völlig von der Hand zu weisen:
Ansonsten kann auch der Einsatz von gemeingefährlichen Mitteln ein Mordmerkmal sein. Ein typisches Beispiel dafür ist das Werfen von Steinen von Autobahnbrücken. Ist also auch nicht weit weg von dem Fall hier
Stimmt. Das Mormerkmal hatte ich ganz vergessen.
Es ist kein Mordmerkmal im juristischen. Ein Mordmerkmal macht den Unterschied zum Totschlag. Hier wäre das der Einsatz von gemeingefährlichen Mitteln.
Das erwähnte ist der Eventualvorsatz/bedingte Vorsatz, also einfach nur eine spezielle Variante des Vorsatzes im Allgemeinen. Vorsatz muss man immer nachweisen, außer im Gesetz geht es explizit um Fahrlässigkeit.