• @[email protected]
    link
    fedilink
    Deutsch
    6
    edit-2
    10 months ago

    Die Tatstrafe tritt mit dem Vergehen von selbst ein. Durch einen Akt des Unglaubens hat der Gläubige sich soweit von der Kirche entfernt, dass er nicht mehr als der Kirchengemeinschaft zugehörig betrachtet werden kann. Exkommunikation als Tatstrafe erfolgt beispielsweise aufgrund von:

       Wegwerfen oder Wegnehmen der eucharistischen Gestalten in sakrilegischer Absicht (can. 1367 CIC)
    
      physische Gewalt gegenüber dem Papst (can. 1370 §1 
    
       Abtreibung (für alle aktiv Beteiligten) (can. 1398 CIC)
    

    sind auf den ersten blick, die Verbrechen, die mit Exkommunikation bestraft werden können und die man als nicht-Priester so hinkriegen könnte.

    Der Papst oder ein Bischhof können dich aber auch exkommunizieren, wenn du für die Kirche ein öffentliches Ärgernis wirst. Versuche also mal eine satanische Messe im Kölnet Dom zu halten, vllt klappts dann mit der Exkomunatio

    e: fun fact, als exkommunizierter katholik bist du weiterhin kirchensteuerpflichtig, weil Trennung von Staat und Kirche und so.

    • @[email protected]
      link
      fedilink
      Deutsch
      29 months ago

      Ich finde es irgendwie bezeichnend, dass Abtreibung explizit Grund für die automatische Exkommunikation ist, Mord aber nicht.