Am 25.03.2024 wurde unser Konto bei der Berliner Sparkasse mit sofortiger Wirkung gesperrt. In einem Schreiben teilt uns die Sparkasse mit, dass sie diesen Schritt vorsorglich unternommen hat und wir zur Aktualisierung unserer Kundendaten zahlreiche Vereinsunterlagen bis zum 05.04. einreichen sollen. Die Sparkasse ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts an das öffentliche Recht gebunden und darf nicht willkürlich Konten sperren ohne es zu begründen, was sie nicht getan hat. Außergewöhnlich ist auch, dass zu den geforderten Unterlagen eine Liste unserer Mitglieder mit vollständigen Namen und Anschriften gehört.
Kannte ich nicht.
Laut Wissenschaftlichem Dienst ist der aber nur eine Stellungnahme ohne Rechtswirkung:
https://www.bundestag.de/resource/blob/814894/cf6a69d010a1cc9b4a18e5f859a9bd42/WD-3-288-20-pdf-data.pdf
Seite 4, Punkt 3. Rechtswirkung des Bundestagsbeschlusses
Der Beschluss selber ist ohne Rechtswirkung, aber jede Behörde kann das als Hinweis verstehen. Oder, um es aus dem Bericht des WD zu zitieren: “Trotz der fehlenden Verbindlichkeit wird diesen Beschlüssen eine nicht unerhebliche politische Bedeutung zugemessen.”
Klar, das ist ja auch der Sinn solcher Beschlüsse.
Aber auch Behörden können nur im Rahmen rechtlich vorgegebener Ermessensspielräume agieren.
Im verlinkten Morgenpost-Artikel bezieht sich die Bank stattdessen ja auch auf eine Pflicht zur Legitimationsprüfung.
Ich schätze, die Bank möchte prüfen, ob mit dem Konto nicht terroristische oder verfassungsfeindliche Aktivitäten unterstützt werden. Dazu sind sie ganz sicher befugt.