Die wissenschaftlichen Experten geben danach folgende Empfehlungen ab:

  • Im Rahmen des § 24a StVG wird ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum vorgeschlagen. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.
  • Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, wird empfohlen, für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer entsprechend der Regelung des § 24c StVG vorzusehen.
  • Es seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich. Es wird empfohlen, die Details zur Umsetzung dieses Ansatzes auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland zu klären.
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    fedilink
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    edit-2
    6 months ago

    Stand im Text. Speicheltests messen, im Gegensatz zu Urintests, recht zuverlässig den aktiven THC-Wert im Blut. Wenn man da die Nachweisgrenze etwas höher setzt (z.B. 2 ng) sollte das schon recht gut klappen.

    Wo man aber dann vermutlich nicht drumrum kommt ist, wenn man bspw. mitten in der Allergiesaison ist und rote Augen hat, dass man mit auf die Wache zum Blutanzapfen kommen muss.

    Edit: schau mal auf S. 7 der Langversion, da wird das genauer erklärt