Der Staatsrechtler Vosgerau sowie ein weiterer Teilnehmer des Potsdamer Treffens sind gegen Passagen des Correctiv-Berichts vorgegangen. Jetzt sprach das OLG Hamburg das letzte Wort und betont dabei die öffentliche Bedeutung der Recherche.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat eine sofortige Beschwerde des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau zurückgewiesen. Sie war gerichtet auf Untersagung von zwei Passagen im Correctiv-Bericht “Geheimplan gegen Deutschland” (Beschl. v. 26.03.2024, Az. 7 W 34/23). Auch die Beschwerde eines weiteren Teilnehmers, der vor allem gegen seine Namensnennung in dem Bericht und dort vermeintliche falsche Eindrücke vorgegangen war (Beschl. v. 26.03.204, Az. 7 W 33/24), blieb erfolglos. Die Beschlüsse liegen LTO vor.

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      fedilink
      Deutsch
      49 months ago

      Es schüttelt mich, aber ich muss das LG Hamburg fairerweise ein bisschen in Schutz nehmen: denn in den meisten Punkten gaben sie ihm nicht recht.