• @[email protected]
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    fedilink
    Deutsch
    339 months ago

    wir müssen Verfassungsfeinde doch unbedingt mit Steuergeldern fördern!

    das würd doch nicht so einfach gehen, wenn man denen das politisches Vehikel nimmt.

    /s

    • RoflmasterbigpimpOP
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      Deutsch
      209 months ago

      Erstmal mega guter Name! Zweitens bin ich mir bei dem /s nicht so sicher 🥲

        • RoflmasterbigpimpOP
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          Deutsch
          1
          edit-2
          8 months ago

          Die hat aber nen ganz schönen Sog wenn die so viel Rauch, Feuer und sogar ein Geschoss aus dem Panzerinneren abziehen kann. 🥸

          Könnte ich gebrauchen wenn ich mal wieder mit Knoblauch koche. 🤔

  • Instantnudeln
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    fedilink
    Deutsch
    13
    edit-2
    9 months ago

    Die Bundesregierung ist doch nicht, wer andere Partein verbieten kann. Sonst könnten Parteien doch ihre Konkurrenz ausschalten.

    Das liegt doch in der Hand vom Verfassungsschutz oder nicht?

    Edit: Ja hab Unrecht. Müsst mich nicht mehr korrigieren. haha ^^

    • Pleb
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      Deutsch
      309 months ago

      Nein. Ich zitier der einfachheit einfach mal Wikipedia:

      Antragsberechtigung für ein Parteiverbotsverfahren

      Antragsberechtigt sind gemäß § 43 Abs. 1 BVerfGG nur folgende Verfassungsorgane:

      • der Deutsche Bundestag
      • der Bundesrat
      • die Bundesregierung

      Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf ein Bundesland, so kann nach § 43 Abs. 2 BVerfGG auch die Landesregierung dieses Landes den Antrag stellen.

      Qualle

      Die Bundesregierung könnte das ganze also sehr wohl anstoßen.

    • RoflmasterbigpimpOP
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      Deutsch
      8
      edit-2
      9 months ago

      Die Regierung kann über den Bundestag das Verbotsverfahren anstoßen. Machen tut es das Bundesverfassungsgericht. Aber erst nach Anstoß. Laut dem hier kann Sie das sogar als eigenes Organ(?) Wird zumindest separat erwähnt.

      • @[email protected]
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        fedilink
        Deutsch
        38 months ago

        Kleine Korrektur: Die Regierung braucht dazu nicht den Bundestag, die können das direkt anstoßen. Der Bundestag selbst kann das aber auch.

  • @hordenduopol
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    Deutsch
    69 months ago

    Auch Landesregierungen können den Prozess anstoßen.