5 § 36 Abs. 1 Nr. 3 Wer entgegen § 4 Absatz 2 Cannabissamen einführt Personen ab 14 Jahren (§ 12 OWiG) 100 - 30 000 Euro

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    fedilink
    199 months ago

    Wow. Dass man nicht einfach mal akzeptieren kann, dass man verloren hat. So funktioniert Demokratie nunmal, die gewählte Regierung darf im eigenen Ermessen Gesetze erlassen wenn sie die Mehrheit hat, ob einem diese Entscheidungen gefallen oder nicht. Was für ein schlechter Verlierer der Maggus doch ist, zeugt wirklich von niederem Charakter

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    fedilink
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    119 months ago

    bis zu 30 000 Euro möglich, etwa für den unerlaubten Versand oder die Lieferung von Cannabis-Stecklingen.

    […]

    Im Wiederholungsfall können die Bußgelder verdoppelt werden

    Die haben doch nicht mehr alle Murmeln im Beutel. Komplett irre.

  • Sibbo
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    fedilink
    99 months ago

    Das ist vermutlich das Maximum, das sie festsetzen dürfen?