Das VG Berlin erinnerte außerdem daran, dass die Fahrtenbuchauflage nicht dazu diene, die fehlende Mitwirkung des Fahrzeughalters bei der Aufklärung zu sanktionieren
Das dürfen sich so manche kleine Amtsrichter und Dorfsheriffs mal hinter die Ohren tätowieren.
Ich sehe das Fahrtenbuch gerade bei Firmen als das einzig sinnvolle Mittel an - natürlich wissen Firmen, wer ihre Mitarbeiter sind. Und Firmen sollten als Halter des Fahrzeugs eigentlich auch kein Aussageverweigerungsrecht haben - sie sind halt eine Firma und kein konkret Beschuldigter mit irgendeinem Verweigerungsrecht.
natürlich wissen Firmen, wer ihre Mitarbeiter sind.
Das heißt aber noch lang nicht, dass die aktuell befragte Person in einer Firma immer über das fragliche Fahrzeug Bescheid weiß. Ganz im Gegenteil, sowas kann auch mal anstrengend und langwierig werden.
Und Firmen sollten als Halter des Fahrzeugs eigentlich auch kein Aussageverweigerungsrecht haben
Darum geht es nicht, sondern um den Aufwand. Firmen sind keine Hilfspolizei.
Am Ende drehen wir uns fleißig um das Thema Halterhaftung - wenn man Verkehrsverstöße sanktionieren will, um halt generell die Verkehrssicherheit zu erhöhen, dann muss man halt irgendwie an den zu sanktionierenden Fahrer kommen. Die Standard-Variante ist über das Nummernschild, genau dafür sind die da und ich halte es halt für schwierig, dass Firmenfahrzeuge sich auf so billige Weise vor einer Ahndung drücken können
Am Ende drehen wir uns fleißig um das Thema Halterhaftung
Eigentlich gar nicht. Dass es um den Fahrer geht, hat niemand in Frage gestellt.
dann muss man halt irgendwie an den zu sanktionierenden Fahrer kommen.
Ja, aber eben nicht “mit allen Mitteln”, sondern im Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Da wird das Limit vorgegeben, wenn wir z.B. von einem 20€-Ticket reden