Am Sonntag soll der Mann durch eine Haftrichterin vernommen werden. „Diese entscheidet dann auch, ob er in Untersuchungshaft bleibt. Wir gehen von akuter Wiederholungsgefahr aus, er hat einschlägige Vorstrafen und hat sich nun neuerlich mit diesen Tattoos in der Öffentlichkeit präsentiert“, so Ebner weiter.

Follow-up

Nazi-Tattoos in Bad, Polizei schritt nicht ein

  • Square Singer
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    fedilink
    81 year ago

    Ich frag mich, wie die Situation mit den Tattoos rechtlich zu bewerten ist.

    Offensichtlich sind sie illegal und sie herzeigen ist es wohl auch.

    Aber auch wenn der Typ angezogen bleibt und er wirklich keine Tattoos auf dauerhaft sichbaren Körperteilen hat, hat er doch Wiederbetätigung am Körper.

    Müsste er dann nicht dauerhaft Strafen kassieren, bis er sich die Dinger entfernen lässt?

    Kann ein Gericht ihn zwingen, die Tattoos zu übermalen oder zu entfernen?

    • @ChrislyBear
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      51 year ago

      Genau das hab ich mich auch gerade gefragt!

    • Das er sie am Körper hat ist nicht illegal. Das öffentliche Zeigen schon. Wenn die Strafen nichts bewirken, muss er bei Wiederholung eben längere und längere Strafen kassieren. Notfalls irgendwann lange Haftstrafen.

      Die Tatoos zu übermalen oder entfernen zu lassen kann das Gericht dagegen nicht erzwingen, weil das einen Eingriff in seinen Körper wäre.

      • Square Singer
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        fedilink
        21 year ago

        Wenn also die Tattoos an dauerhaft sichtbaren Stellen (z.B. Gesicht) sind, dann darf er sich also rechtlich gesehen nicht öffentlich zeigen?

        Ich mein, selbst schuld, wenn man sein Gesicht effektiv illegal macht.

        Aber damit hätte der dann eine dauerhafte Buchung für ein Zweibettzimmer mit Gittern vor den Fenstern, oder?