• Andreas Teegen
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      fedilink
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      1 month ago

      @lemba @montag @kiel abgesehen davon, dass Selbstjustiz in keinem Fall geht, gibt es auch legales Radfahren auf dem Gehweg.

      Kinder bis acht Jahren müssen den Gehweg benutzen. Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen. Ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das Rad fahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten.
      #fahrrad #kiel #polizei