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Google will unbedingt vermeiden, dass es eine US-Gerichtsverfügung umsetzen muss, die mehr Wettbewerb um den Vertrieb von Android-Apps sowie damit verbundene Bezahlvorgänge zum Ziel hat. Der Konzern hat nicht nur Berufung angekündigt, sondern auch beantragt, dass die Gerichtsverfügung vorerst ausgesetzt wird, bis über die Berufung entschieden ist. Am Freitag soll das zuständige Bundesbezirksgericht über diesen Eilantrag entscheiden. Doch darauf will Google es gar nicht erst ankommen lassen.

Der Datenkonzern hat parallel einen Eilantrag an das übergeordnete Bundesberufungsgericht für den neunten Bundesgerichtsbezirk gestellt. Sollte das Bundesbezirksgericht nicht in Googles Sinn entscheiden, tut es vielleicht die Berufungsinstanz. Google behauptet, das Berufungsverfahren voraussichtlich zu gewinnen, und dass die Umsetzung der Gerichtsverfügung der ersten Instanz nicht wiedergutzumachenden Schaden anrichten würde. Das ist rechtliche Voraussetzung für eine Aussetzung der Verfügung. Sicherlich würde es Millionen kosten, den Play Store bis Monatsende umzuprogrammieren. Zudem sei eine Aussetzung im öffentlichen Interesse.

  • @NeoNachtwaechter
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    64 days ago

    Die Berufung gegen einen Richterspruch schon einlegen, bevor das Gericht überhaupt etwas gesagt hat.

    Sag mir, dass du zuviel Geld für Anwälte ausgibst, ohne mir zu sagen… 😄