Wie sollte ich mich in einem Bußgeldverfahren verhalten, bei dem ich jetzt nach Erhalt des Schriebs Einspruch eingelegt habe?

Mir wird zur Last gelegt, bei Rot über die Ampel gefahren zu sein und den Radweg nicht benutzt zu haben, der für meine Fahrtrichtung gekennzeichnet war.

Gerade das mit dem Rotlicht ärgert mich, weil ich sicher bin, bei grün rübergefahren zu sein. Ich habe keine Zeugen, weil sehr wenig los war und bestimmt auch keiner auf mich geachtet hat. Ich weiß auch nicht aus welcher Richtung die Polizei (im Auto) die Ampel gesehen hat.

Hier der Auszug aus dem Brief:

Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 
Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132a.3 BKat

Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237), 
obwohl dieser für Ihre Fahrtrichtung gekennzeichnet war. 
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 7.1 BKat

Bemerkungen / Tatfolgen:
Ca. 2 Sekunden, nachdem der Betroffene das Rotlicht missachtete, 
schaltete das Lichtzeichen um auf Grün.

Ich habe maximal einen Punkt in Flensburg, und ein Anwalt für Verkehrsrecht will 200€ für eine Anfangsberatung. Was steht auf dem Spiel? Lohnt sich der Ärger? Edit: details hinzugefügt

  • Sibelius Ginsterberg
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    141 year ago

    In Hamburg gibt es viele Ampeln, die abhängig von der Richtung mit mehreren Sekunden Versatz umschalten. D.h. derselbe Übergang ist aus der einen Richtung noch rot, aus der anderen aber schon grün.

    Vielleicht ist das bei der Ampel ja auch so.

  • @[email protected]
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    131 year ago

    Ich weiß auch nicht aus welcher Richtung die Polizei (im Auto) die Ampel gesehen hat.

    Wie hat dann die Polizei deine Identität ermittelt? Es kann doch nur heißen, dass es einen Zeigen gab der dich persönlich kennt und deine Adresse bei der Anzeige angegeben hat.

      • @[email protected]
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        13
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        1 year ago

        OP sagt in seinem neuen Kommentar, dass er/sie von Polizisten angehalten wurde. Das sagt er/sie aber im Beitrag nicht. Diesen habe ich so verstanden, dass er/sie von keinen Zeugen weiß. Das stimmt aber nicht. Die zwei Polizisten sind Zeugen. Das ganze Thema hat sich damit erledigt.

  • @NeoNachtwaechter
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    12
    edit-2
    1 year ago

    Der Spruch mit den ca. 2 Sekunden sagt dir, dass es da einen Augenzeugen gibt.

    Wenn du also selber keinen besseren Augenzeugen daherbringst, kannst du es auch gleich seinlassen. Zahl deine Rechnung und hak es ab.

    Einspruch kann man evtl noch zurücknehmen (denn der verteuert die Sache unnötig). Ich würde da anrufen und freundlich fragen, ob sie damit einverstanden sind.

    • @[email protected]OP
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      41 year ago

      Die Zeugen sind die beiden Polizisten, die mich angehalten und meine Personalien aufgenommen haben. Vom Preis ist noch nichts gesagt worden. Ich weiß nicht welche Konsequenzen es hätte, wenn es einfach so durchgeht.

      Das ding ist halt, dass ich ziemlich sicher bin, dass ich bei grün gefahren bin - ich habe noch die grüne Ampel vor Augen. Aber dafür kann ich mir ja auch nichts kaufen.

      • @NeoNachtwaechter
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        11 year ago

        Ich weiß nicht welche Konsequenzen es hätte, wenn es einfach so durchgeht.

        Das kann man googeln: ein paar hundert Euro (Bußgeld plus Verfahrenskosten), ein Punkt und ein Monat ohne Führerschein.

  • aard
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    81 year ago

    Du solltest auch schreiben welche Art von Rotlichtverstoss dir vorgeworfen wird.