

Also gemäss Zulassung fahre ich auch einen SUV. Ich würde es jetzt nicht betiteln aber da habe ich wohl kaum eine Mitsprache. Wenn man allerdings auch Anhänger fährt mit bis zu 3.5 t Gesamtgewicht, dazu noch Hundebox im Kofferraum und sonst noch Kram dazu, muss ich sagen ist es fast alternativlos. In einem richtigen Kombi hätte ich zwar im Kofferraum mehr Platz aber die Anhängelast ist halt zu wenig. Und Pick-ups haben ja wohl einen sehr engen Usecase. Bauern, Bauunternehmen, Vielleicht noch für die Waldwirtschaft oder ähnliches. Würde ich privat auch nur fahren wenn ich Haus und viel Land hätte mit ein paar Viechern dazu, die entsprechend versorgt werden wollen. So ist es auch mit den SUV. Sie haben sicher ihre Berechtigung aber nicht für alle. Nur muss man sie halt stark bewerben, damit man den Leuten ein Fahrzeug schön teuer verkaufen kann, was sie eigentlich nicht brauchen. Damit sind wir wieder bei jedem selbst, weil die Entscheidung dafür oder dagegen jeder für sich trifft. Also beisst sich die Schlange wohl eher da selbst in das Hinterteil.
Für das Personal im Gesundheitswesen hier in der Schweiz gilt: Umkleidezeit ist gleich Arbeitszeit. Richtig ist, zum offiziellen Arbeits-/Dienstbeginn muss man fertig umgezogen und ausgerüstet (zum Beispiel im Rettungsdienst Kommunikations- und Alarmierungsmittel auf sich tragen) sein. Die Umkleidezeit wird pauschal als Arbeitszeit vergütet, entweder als zusätzlichen Lohnbestandteil oder mehr Freizeit (zusätzliche Urlaubstage). Dies kann man bei meinem Arbeitgeber von Jahr zu Jahr wählen. Bei anderen kann es auch sein, dass es festgelegt ist. Wie es bei anderen Branchen mit Arbeits- bzw Schutzkleidung so ist, weiss ich allerdings nicht.Ich vermute es kommt darauf an ob man in der Kleidung den Arbeitsweg machen darf, was bei Hygienekleidung (das ist alle Kleidung die zum Beispiel auch vom Arbeitgeber gereinigt werden muss, also nicht nur OP-Kleidung) Im übrigen wird uns eine viertel Stunde als Umkleidezeit zugestanden, also 7.5 min vorher und nachher. Beste Grüsse