• Diplomjodler
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    Deutsch
    69 months ago

    Er wäre trotzdem wahrscheinlich haftunfähig und u.U. sogar prozessunfähig.

    • @[email protected]
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      fedilink
      Deutsch
      59 months ago

      Gut möglich, dann ist er aber auch nicht fahrtüchtig und die Fahrerlaubnis muss entzogen werden.

    • @[email protected]
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      fedilink
      Deutsch
      29 months ago

      Das witzige ist ja eigentlich, dass die Staatsanwaltschaft hier leichtes Spiel hat. Strafbefehl stellen für Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug, wenn das dem Kerl nicht passt, muss er vor Gericht. Wenn er das nicht kann, bleibt es eben beim Strafbefehl.