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    fedilink
    6
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    5 months ago

    Sollte schwierig werden, jemanden für eine in Deutschland nicht verbotene Geste auszuweisen. Zumindest, wenn man sich Anwälte leisten kann.

    • @[email protected]
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      fedilink
      95 months ago

      Es ist Juni 2024, in deutschen Schulen bricht Chaos aus. SEKs stürmen die Klassenzimmer, Lehrer*innen werden mitgenommen… der Schweigefuchs ist nun eine verbotene Geste

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      fedilink
      15 months ago

      Hast du die Nachrichten nicht verfolgt? Man kann demnächst schon für Artikel liken ausgewiesen werden, daran ist auch nichts verboten.

      • @[email protected]
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        fedilink
        95 months ago

        Und wenn du den Artikel gelesen hättest, dann hättest du erfahren, dass weder die Organisation noch die Geste in Deutschland verboten ist.

          • @[email protected]
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            fedilink
            15 months ago

            Prinzipiell magst du ja recht haben, jedoch steht das eher auf wackeligen Beinen. Ich würde nicht darauf wetten, dass der (bzw seine Anwälte) es nicht nicht so ausgelegt bekommen, dass es ein Schweigefuchs war.

          • @[email protected]
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            fedilink
            15 months ago

            Entscheidend ist die Rechtspraxis. Man kann allerhand aus allgemeinen Gesetzen ableiten, aber in diesem Fall sind Gerichte offensichtlich anderer Meinung über die Auslegung dieses Gesetzes.