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    fedilink
    Deutsch
    128 days ago

    Naiv würde man ja meinen, dass man nicht von der DSGVO betroffen ist, wenn man keine Daten sammelt.

    Der Begriff der Datenverarbeitung ist mit guten Gründen weit. Da fällt sehr viel drunter und dementsprechend muss man sich Gedanken machen bei jedem einzelnen fancy Tool, das man auf seiner Seite einbindet. Wenn zum einfachen Laden von Schriften personenbezogene Daten mit einem amerikanischen Server ausgetauscht werden, ist das technisch nicht gut gelöst. Die Alternative wäre halt, Schriften selbst vorzuhalten und so hätte man Google meines Wissens ja auch konfigurieren können. Macht sich halt niemand drüber Gedanken, dann darf man aber nicht meckern, wenn man Post kriegt deswegen. Zumal es inzwischen wirklich umfangreichen Schutz für kleine Unternehmen gibt vor missbräuchlichen Abmahnungen oder zu hohen Kostenforderungen.

    Die Gleichung “Marketing gleich berechtigtes Interesse” ist so auch nicht haltbar, obwohl Werbenetzwerke das natürlich so gerne hätten. Das berechtigte Interesse hat hohe Anforderungen, die man erstmal erfüllen muss. Dazu zählt eine Abwägung zwischen den Interessen der Datensammler und der betroffenen Personen. Natürlich fällt die nicht automatisch zugunsten von Werbung aus.

    Und gerade die von dir angesprochenen Klempner müssen zb wegen § 13a UWG inzwischen wirklich wenig von Seiten der Konkurrenz befürchten. Und vor Behörden schützt sie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

    Inwiefern feddit die DSGVO einhält, kann ich wie gesagt nicht beurteilen.

    • @General_Effort
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      Deutsch
      128 days ago

      Wenn zum einfachen Laden von Schriften personenbezogene Daten mit einem amerikanischen Server ausgetauscht werden, ist das technisch nicht gut gelöst.

      Das ist wie bei der Post. Wenn man will, dass jemand einem etwas zuschickt, dann muss man die eigene Adresse angeben. Das ist im Internet nicht anders. Im Prinzip könnte der ISP das problemlos über einen Proxy-Server anonymisieren. Der ISP lässt sich die Datei zuschicken und leitet sie dann an den Kunden weiter. Der Haken ist, dass der ISP bei rechtlichen Beschwerden (Urheberrecht) natürlich verpflichtet ist, die Identität des Kunden aufzudecken. Auch eine dynamische IP, verschleiert die Identität eines Kunden zu einem gewissen Grad, ist aber trotzdem ein persönliches Datum, weil eine Aufdeckung möglich ist. Von der technischen Seite kann man da nicht viel machen.

      Die Alternative wäre halt, Schriften selbst vorzuhalten

      Ja, man darf eben keine Links zu anderen Seiten setzen. Eine echte Lösung ist das allerdings nicht. Eigentlich bräuchte man Grenzkontrollen im Internet.

      Die Gleichung “Marketing gleich berechtigtes Interesse” ist so auch nicht haltbar,

      Wie gesagt, so steht es in der DSGVO. Auf Deutsch: Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung kann als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden.

      Und vor Behörden schützt sie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

      Für eine so steile Behauptung hätte ich gerne einen Beleg. Das Google-Fonts-Urteil weist deutlich in die andere Richtung.

      Inwiefern feddit die DSGVO einhält, kann ich wie gesagt nicht beurteilen.

      Du musst dir keine Meinung bilden, ob das stimmt. Wie gesagt, es geht mir um den politischen Aspekt. Bußgelder wären unter den Nutzern hier unpopulär und schwer zu vermitteln. Genau so ist es überall.