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      101 year ago

      Man könnte den Täter mal fragen, ob er die angefahrene Person tatsächlich umbringen wollte. Aber selbst bei Geständnis wahrscheinlich eher Totschlag, denn ein guter Anwalt würde die niederen Beweggründe wahrscheinlich abwenden können

      • @[email protected]
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        20
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        1 year ago

        Das Gericht wird in solchen Fällen regelmäßig Eventualvorsatz annehmen. Wer mit einem 3,5 t Tonnen schweren Gefàhrt einen Menschen umfährt, der nimmt dessen Tod billigend in Kauf. Die Konstruktion des Eventualvorsatzes kommt häufig zum Einsatz, denn sonst würden nur geständige Täter verurteilt werden können.

        Aus der Absicht des versuchten Mordes kommt man hier evtl. nur raus, weil der Täter Schrittgeschw. gefahren ist und noch abgebremst hat. Ansonsten liegt der Mordversuch hier Unstrittig vor, mein Jurastudium liegt schon einige Dekaden zurück, aber mit dem auto auf jemanden losjagen ist eigentlich der Beispielsfall des versuchten Mordes.

        Es ist auch unproblematisch, hier niedrige Beweggründe abzunehmen. Wer jemanden tötet, weil er sonst zur spät zur Arbeit kommt oder ähnliches, da ist man bei der Abwägung der Rechtsgüter unproblematisch bei den niedrigen Beweggründen.

      • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺
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        151 year ago

        Was ist denn nicht daran nieder, dass man sich so in seiner Eitelkeit gekränkt fühlt, mal nicht brumm brumm da durchfahren zu können, dass man deswegen einen Menschen umbringt?

        • @[email protected]
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          61 year ago

          Normalpsychologische Gefühle wie Zorn, Wut, Enttäuschung oder Verärgerung können niedere Beweggründe sein müssen es aber nicht zwingend. Es kommt dabei darauf an was die Gefühle auslöst.
          Vielleicht reicht dann dazu zu schweigen und es zieht “in Zweifel für den Angeklagten” weil Totschlag aus Wut nicht zwingend ein niederer Beweggrund ist.

            • @[email protected]
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              21 year ago

              In der Realität wird hier nichtmal Anklage wegen versuchtem Totschlag erhoben werden, da hier der Vorsatz zum Töten nicht bewiesen oder angenommen werden kann.

              • @[email protected]
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                4
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                1 year ago

                Mit der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung und dem gefährlichen Eingriff in dem Straßenverkehr (Stichwort Kfz als Waffe) ist der aber glaube ich auch ganz gut bedient. Den Führerschein ist er definitiv erstmal los. Edit: okay der KV Vorsatz ist auch fraglich bei Schrittgeschwindigkeit zumal es wenn nur ein Versuch wäre. Aber Nötigung dürfte noch dazu kommen.

                • @[email protected]
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                  31 year ago

                  Den Führerschein ist er definitiv erstmal los.

                  Den Führerschein aufgrund charakterlicher Uneignung, verliert man meines Wissens nach nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung. Leider. Denn sonst wäre es wahrscheinlich eine meiner derzeitigen Hauptbeschäftigungen, die Facebook-Kommentare, die eine ganz unzweifelte charakterliche Uneigung zum Führen eines Fahrzeugs erkennen lassen, nach Flensburg zu melden.

                • @[email protected]
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                  31 year ago

                  Führerschein müsste meiner Meinung nach bei solchen Sachen auf Lebenszeit entzogen werden können, oder eine besonders harte Prüfung für schwere Fälle. Hoffe dass hier nicht mit einem einfachen Idiotentest der Schein zurückgeholt werden kann

        • @TheGod
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          -5
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          1 year ago

          Bei Schrittgeschwindigkeit an jemanden vorbeifahren und dann an der Seite schritt lahmarschig bremsend wegschuben als Menschen umbringen zu bezeichnen ist ja mal richtige dramatisierung.

          • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺
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            111 year ago

            Wenn der Mensch unter die Räder gerät, und der Reifen über den Kopf fährt ist es egal, ob das bei Schrittgeschwindigkeit oder 100 km/h passiert. Wer einen Menschen, der dazu noch nicht aufrecht steht, sondern am Boden ist, anfährt, nimmt in Kauf, dass er unter die Räder kommt.

            • @[email protected]
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              -21 year ago

              Der Täter hat nach dem Aufprall sofort gebremst und ist erst langsam weiter gefahren als zu sehen war, dass das Opfer nicht gestürzt ist, also unter die Räder kommen war eher nicht möglich

            • @TheGod
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              -31 year ago

              Der Passant war zu jederzeit sichtbar und der Fahrer fuhr bremsend.

              Wo war das Rad am Kopf?

                  • @[email protected]
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                    41 year ago

                    Ich glaube, die Logik von OP sollte sein: Wenn man vorm Aufprall gebremst hat, ist es völlig OK jemanden mit Gottgeschwindigkeit umzufahren. Der entscheidende Punkt ist, dass man vor dem Aufprall schneller war, als währenddessen.

      • @[email protected]
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        31 year ago

        Mir fällt spontan nur wenig ein, was weniger Beweggrund sein könnte, als 20 Minuten später am Ziel anzukommen.

          • @[email protected]
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            31 year ago

            Es stimmt: Man muss es nicht unbedingt als niederen Beweggrund auffassen, einem Dritten Schaden zum Zweck des politischen Ausdrucks zuzufügen. Ich würde aber auch nicht ausschließen, dass es einer ist. Für mich klingt es jedenfalls eindeutig nach Terrorismus und mindestens nach einem strafverschärfenden Tatbestand. Wenn es also nicht ausreicht, um vom Totschlag zum Mord zu kommen, dann aber sicher zu einem schweren Fall von Totschlag.

    • @TheGod
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      -10
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      1 year ago

      Ich hab das Video gesehen. Der Fahrer hat ihn in Fußgänger Geschwindigkeit geschubst “gerammt”, zur Seite. Fahrer hat leicht gebremst, damit Person reagieren kann. Geht nicht zurzeite.

      Würde das nicht Mord bezeichnen. Körperverletzung wäre auch noch an der Grenze.

      • hh93
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        61 year ago

        Also Nötigung unter Bedrohung mit einer tödlichen Waffe?

        ist natürlich was ganz anderes mehrere Tonnen Metall auf jemanden zurollen zu lassen um die Person so zu bedrängen dass die aus dem Weg geht…

    • @TheGod
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      -11
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      1 year ago

      War es denn Vorsatz?

      Der Fahrer fuhr in Schritt Geschwindigkeit und gerade aus auf die Person stehend auf der Strasse zu. Fahrer bremst leicht ab. Person hatte Zeit seine Hände auf das Fahrlicht zu stützen. Wurde zur Seite gestoßen(Fahrlicht höhe). Person blieb auf der strasse obwohl der Fahrer langsam auf ihn zu fuhr.

      Edit: Leute hier wollen echt Mord anhängen und Dramatisieren. Also Leute, hört mal auf zu träumen und statt im Internet nach Drama zu suchen für entertainment vielleicht solltet ihr euch mal politisch engagieren. Pappnasen

      • @[email protected]
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        161 year ago

        Klingt doch so als ob der Fahrer mehr als genug Zeit hatte zu bremsen. Bin kein Jurist, aber wie könnte das bitte dann nicht vorsätzlich sein?

        • hh93
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          6
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          1 year ago

          da die Autofahrer ja immer gerne mit Nötigung argumentieren ist das doch als absolut mindestens die Nötigung sich zur Seite zur Bewegen unter Androhung mit einer potentiell tödlichen Waffe

          • @[email protected]
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            41 year ago

            Potentiell könnte es sich zusätzlich um einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz handeln:

            Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

            Wobei ich jetzt nicht weiß, inwiefern es da eine Rolle spielen könnte, dass die Verammlung evtl. nicht genehmigt (aber halt auch nicht verboten, falls nicht angemeldet?) war oder wie Gerichte allgemein in solchen Fällen urteilen, bin wie gesagt kein Jurist.

            • @TheGod
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              -21 year ago

              Die Versammlung ist nicht genehmigt. In Deutschland sind Aufzüge als Demos genehmigungspflichtig. Daher verboten. Da liegst du schon nicht falsch.

              • @[email protected]
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                61 year ago

                In Deutschland sind Aufzüge als Demos genehmigungspflichtig.

                Nein, sie sind allgemein anmeldungspflichtig, das ist nicht das Gleiche. Es folgt auch nicht, dass nicht angemeldet (oder nicht genehmigt) = verboten. Z.B. eine Spontanversammlung ist selbst von der Anmeldepflicht ausgenommen. Abgesehen davon kann (nicht muss) die Polizei eine nicht angemeldete Versammlung auflösen und potentiell macht sich die Orga strafbar, wenn sie eine Versammlung nicht anmeldet, aber auch das heißt ja nicht verboten. Allgemein ist die Versammlungsfreiheit ein Grundrecht und genießt daher einen besonderen Schutz, die kann nicht ohne gute Begründung eingeschränkt werden, nur weil es der Polizei oder irgendwelchen Dullis nicht passt, selbst wenn nicht alle bürokratischen Regeln eingehalten wurden. Ein Verbot braucht eine besondere Begründung, siehe Gesetzestext. Siehe auch hier in einfacheren Worten:

                Die Anmeldepflicht ist nicht zu verwechseln mit einer Genehmigungspflicht. Die zuständige Behörde muss nur über die geplante Versammlung in Kenntnis gesetzt werden. Dann hat sie die Möglichkeit, die Versammlung zu verbieten oder Auflagen festzulegen. Dies setzt jedoch voraus, dass ansonsten die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar in Gefahr wäre. Ein Verbot ist das letzte Mittel, wenn andere Mittel (etwa Auflagen) keinen Erfolg versprechen. […]
                Zusammenfassend kann man sagen: Eine Versammlung unter freiem Himmel ist nicht erlaubnispflichtig. Sie muss aber angemeldet werden, wenn sich der Organisator nicht strafbar machen will. Ein Verbot oder Auflagen sind möglich, müssen aber von der Behörde ausreichend begründet werden.

                Klingt alles in allem nicht danach, das irgendwelche Versammlungen grundsätzlich verboten wären, nur weil sie nicht genehmigt oder angemeldet wurden.

        • @TheGod
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          -91 year ago

          Naja er fuhr auf der Straße und gab dem auf offenener Straße falsch stehenden Passanten Zeit zu reagieren. und schubste ihn nur zur Seite - nicht frontal. Der Passant hatte seine Hände benutzt, um sich abzustoßen statt zur Seite zu gehen in Schrittgeschwindigkeit.

            • @TheGod
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              -41 year ago

              Hat der Fahrer den überfahren?

          • hh93
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            6
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            1 year ago

            also Nötigung unter Bedrohung mit einer tödlichen Waffe?

          • @[email protected]
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            31 year ago

            Nichts davon spricht dafür, dass der Fahrer nicht vorsätzlich gehandelt hat. Oder willst du behaupten, er hätte Gas und Bremse verwechselt? Oder nicht gewusst, dass das Anfahren einer Person, auch bei vergleichsweise niedrigen Geschwindigkeiten, zu einer Verletzung führen kann? Abgesehen davon ist

            dem auf offenener Straße falsch stehenden Passanten

            eine höchst merkwürdige Interpretation. Das war offensichtlich ein Demonstrant, der hier gezielt zum Zwecke des Protests eine Spur blockiert hat, nicht ein zufällig herumstehender “Passant” (was im Übrigen offensichtlich auch nichts daran ändern würde, dass der Fahrer mutwillig eine Verletzung in Kauf genommen hat).

            • @TheGod
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              -1
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              1 year ago

              Auf dem Video falls du es angeschaut hast, kannst du sehen dass der Fahrer bremst und in Schrittgeschwindigkeit seitlich wegschubst, während der Passant beide Hände nutzt um am Fahrzeug abzustoßen.

              Und ob es Demonstration ist auf der Strasse zu stehen und nicht mal eine seitliche Gasse offen zu lassen obwohl man nur paar Leute ist statt hunderte wie bei anderen Demonstrationen ist fraglich.

              Für Demonstrationen wird man zumindest in Deutschland von der Polizei begleitet und man benötigt eine Genehmigung. Dann darf man aber auch mit tausenden erscheinen.

              • @[email protected]
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                1 year ago

                Video falls du es angeschaut hast

                hab ich

                der Fahrer bremst und in Schrittgeschwindigkeit seitlich wegschubst, während der Passant beide Hände nutzt um am Fahrzeug abzustoßen.

                Und? Alles spricht dafür, dass der Fahrer hier gezielt gehandelt hat. Im Sinne des Gesetzes bezeichnet “Vorsatz” laut Wikipedia “den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände”. D.h., wenn er den Aktivisten anfahren wollte (sieht offensichtlich so aus, scheinst du ja auch nicht zu verneinen) und wusste, dass Anfahren von Personen gefährlich ist (was eigentlich jede*r wissen muss), dürfte hier locker Vorsatz vorliegen.

                Und ob es Demonstration ist auf der Strasse zu stehen und nicht mal eine seitliche Gasse offen zu lassen obwohl man nur paar Leute ist statt hunderte wie bei anderen Demonstrationen ist fraglich.

                Für Demonstrationen wird man zumindest in Deutschland von der Polizei begleitet und man benötigt eine Genehmigung. Dann darf man aber auch mit tausenden erscheinen.

                Du scheinst hier zu behaupten, dass die Demonstrierenden möglicherweise gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben könnten. Soweit ich sehe, hat das hat aber überhaupt keinen Zusammenhang zur Frage, ob der Fahrer vorsätzlich gehandelt hat oder nicht. Und die LG betreibt ja bewusst zivilen Ungehorsam, nimmt also so etwas wie eine Veurteilung wg. Verstoßes gegen das Versammlungsrecht etc. in Kauf, weswegen ich nicht verstehe, wieso du diese Dinge hier erwähnst, als hätten sie irgendeine Relevanz für die Beurteilung der Tat des Fahrers.

                • @TheGod
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                  -81 year ago

                  Also ohne Witz. Ich bin für Klimaschutz aber ihr Pappnasen macht es richtig einfach den Klimaschutz mit Hass zu verbinden und Leute wegzuekeln. Eure Argumentationen zeigen auch ein schlechtes Licht über eure Ehrlichkeit, weil die Argumente so an den Haaren vorbeigezogen sind.

                  • @[email protected]
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                    61 year ago

                    Ich bin für Klimaschutz aber ihr Pappnasen macht es richtig einfach den Klimaschutz mit Hass zu verbinden und Leute wegzuekeln.

                    Weil ich dir widerspreche und darauf hinweise, dass hier recht offensichtlich Vorsatz vorliegt, bin ich eine Pappnase und bringe dich dazu, Klimaschutz mit Hass zu verbinden? Aber du bist “für Klimaschutz”? Klingt für mich nicht überzeugend, sorry.

                  • Iapar
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                    31 year ago

                    Du bist ne komplette Witzfigur und es tut mir leid dass das so ist aber du musst das dringend ändern.

                • @TheGod
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                  -81 year ago

                  Der Fahrer wusste dass der zu ihm schauende Passant auf der Strasse realisiert und Zeit hat weg zu gehen. Fährt sehr langsam und bremst sogar ab. Passant bleibt vorsätzlich stehen und stößt sich sachschädigend mit beiden Händen am Fahrlicht ab.

                  Ja es war Vorsatz. Vom Passanten. Der Fahrer hat erkennen können, dass die Person in vollständiger Verfassung war von der Strasse zu gehen.

                  Demnächst erzählst du mir es wäre Vorsatz von all den Versicherungsbetrügernopfern, weil das Opfer sein Auto nicht angehalten hat als der Versicherungsbetrüger auf der Fahrbahn war. Er hätte ja wissen müssen

                  • @[email protected]
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                    1 year ago

                    Langsam habe ich den Eindruck, dass du hier anscheinend nicht an einem ehrlichen Austausch interessiert bist, das zeigt auch dein anderer Kommentar. Ich habe denke ich ausreichend klar argumentiert, warum hier ziemlich eindeutig Vorsatz vorliegt. Ob der Demonstrant hätte ausweichen können, ändert ja ganz offensichtlich nichts daran, dass der Fahrer vorsätzlich weitergefahren ist, als der Demonstrant eben nicht ausgewichen ist. Wenn du das nicht akzeptieren willst, kann ich dir auch nicht helfen. Bin daher jetzt raus, sorry.