tl;dr:

In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).

  • @[email protected]
    link
    fedilink
    Deutsch
    220 hours ago

    Ich würde davon ausgehen, dass bei gut bezahlten Ingenieuren Fachkräftemangel besteht. Klar kann man irgendwelche anderen Ingenieure einstellen, aber haben die dann auch die gleichen fachspezifischen Qualifikationen?

    • @vxx
      link
      Deutsch
      119 hours ago

      Klingt logisch.

      Hätten wir keinen Fachkräftemangel würde es kein Problem darstellen, aber so.