“Ich werte das bereits als Wahlkampfmelodie für das Jahr 2025.” Finanzminister Christian Lindner (FDP) erteilt dem Vorschlag der SPD, das Ehegattensplitting abzuschaffen, eine Absage. (Archivbild) (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

“Das wird nicht kommen in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages”, sagt der Finanzminister und erteilt damit dem Vorschlag von SPD-Generalsekretär Klingbeil eine Absage.

Bundesfinanzminister und FDP-Vorsitzender Christian Lindner spricht sich deutlich gegen eine zeitnahe Abschaffung des Ehegattensplittings aus. “Das wird nicht kommen in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages”, sagte Lindner im “Interview der Woche” von BR24. Der Schritt sei weder in der Koalition verabredet, noch sei er für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler fair. “Die arbeitende Mitte in unserem Land trägt bereits hohe Lasten und darf nicht weiter belastet werden.”

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hatte sich Anfang der Woche dafür ausgesprochen, das Ehegattensplitting abzuschaffen, um so Einsparungen beim Elterngeld abzuwenden. “Wir schaffen endlich das Ehegattensplitting ab. Damit würden wir dem antiquierten Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt, ein Ende setzen. Und der Staat würde Geld sparen”, sagte Klingbeil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Lindner kommentierte Klingbeils Vorschlag mit den Worten: “Ich werte das bereits als Wahlkampfmelodie für das Jahr 2025.”

Unterstützung für seinen Vorschlag bekam Klingbeil unterdessen aus den eigenen Reihen. “Das Ehegattensplitting aus der Adenauerzeit hat das Bild vor Augen, dass die Frau zu Hause ist und sich um Heim, Herd und Kind kümmert, während der Mann das Familieneinkommen beschafft. Diese Einstellung hat sich gründlichst verändert”, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil der Deutschen Presse-Agentur in Hannover.

Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen eines Paares halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Das nützt vor allem Paaren, bei denen ein Partner viel und der andere wenig verdient.

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    41 year ago

    Ohne Splitting kannst du entweder in Summe veranlagen oder als 2 Einzelpersonen.

    In Summe setzt du einen aktiven Anreiz gegen Ehen, weil die Steuerlast gegenüber dem unverheiratet zusammenlebenden Paar steigt.

    Einzeln bekommst du die Situation, dass 2 Ehepaare mit gleichem Gesamtbrutto aufgrund unterschiedlicher Aufteilung der Teileinkommen unterschiedlich besteuert werden, obwohl ja im Normalfall der Haushalt sein Geld in einen Topf wirft.

    Oder (Option 3) du setzt beim Splitting den gemeinsamen Satz höher, dann hast du Paare, wo auf einmal jeder einzeln schon mehr Steuern zahlt als vorher. Je gleichverteilter, desto größer der Nachteil.

    Alle diese Varianten wären ebenso ungerecht wie die Steuerersparnis durch Ehe, wie wir sie heute haben.

    Was wir bräuchten ist Splitting für jedes Paar im selben Haushalt, egal ob Ehe oder nicht. Wenn z.B. meine Partnerin arbeitslos wird, schaut sich das Jobcenter auch mein Einkommen an, Ehe oder nicht. Dann sind wir natürlich auf einmal eine Bedarfsgemeinschaft.

    Im Moment steht es sich der Staat immer schön, wie es ihm passt. “Ihr müsst füreinander einstehen”, wenn er sonst was auszahlen müsste, und “ihr seid nicht verheiratet, ällabätsch” wenn er dadurch mehr von uns einsammeln kann.

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      31 year ago

      Was wir bräuchten ist Splitting für jedes Paar im selben Haushalt, egal ob Ehe oder nicht. Wenn z.B. meine Partnerin arbeitslos wird, schaut sich das Jobcenter auch mein Einkommen an, Ehe oder nicht. Dann sind wir natürlich auf einmal eine Bedarfsgemeinschaft.

      Das wäre ein Überlegung.

      Grundsätzlich sehe ich nicht, warum die Veranlagung als Einzelperson unfair sein soll. Ein gemeinsamer Haushalt ist doch schon ein Vorteil, halbe Miete (oder zumindest weniger als zwei Single-Wohnungen mit vergleichbarem Standard). Warum brauche ich noch einen Steuerbonus. (Das gilt mit oder ohne Kinder.)

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        1 year ago

        Wie erläutert. 2 Haushalte mit gleichem Gesamteinkommen aber anderer Verteilung zahlen bei Einzelveranlagung unterschiedlich viele Steuern. Das wäre halt das andere Extrem. Wo wir heute bei Ungleichverteilung der Teileinkommen einen Steuervorteil haben, hätten wir ihn dann bei Gleichverteilung. Nur, dass der Vorteil heute eben nicht gegenüber anderen Ehepaaren besteht (der Splittingsteuersatz ist der einer Ehe aus 2 Personen, die gleich viel verdienen), sondern gegenüber Unverheirateten. Und das könnte man eben durch Splitting für alle auflösen. Du bekommst ja keinen Bonus, du bekommst nur den Malus gegenüber einer 50:50 Aufteilung der Einkommen nicht.

        Grundsätzlich finde ich, das Steuersystem sollte weder den einen noch den anderen Lebensstil begünstigen, nur wüsste ich nicht, wie man das erreichen sollte.

    • bmaxv
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      1 year ago

      @Don_alForno @_edge ich fänd (2) “unterschiedliche Besteuerung trotz Topfannahme” tatsächlich nicht ungerecht.

      Also extrem Fall: ein Familie 1 Partner 1 verdient “2 Einkommen” und die Familie beschließt das der Partner 2 nicht arbeiten muss. Steuer wird reduziert, obwohl genug Geld da ist.

      Während die Gemeinschaft die zwei Einkommen “braucht” den Vorteil nicht hat.

      Also die Entscheidung von Familie 1 ist ja deren Entscheidung. Warum sollte die Allgemeinheit deren Luxus subventionieren?