“Ich werte das bereits als Wahlkampfmelodie für das Jahr 2025.” Finanzminister Christian Lindner (FDP) erteilt dem Vorschlag der SPD, das Ehegattensplitting abzuschaffen, eine Absage. (Archivbild) (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

“Das wird nicht kommen in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages”, sagt der Finanzminister und erteilt damit dem Vorschlag von SPD-Generalsekretär Klingbeil eine Absage.

Bundesfinanzminister und FDP-Vorsitzender Christian Lindner spricht sich deutlich gegen eine zeitnahe Abschaffung des Ehegattensplittings aus. “Das wird nicht kommen in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages”, sagte Lindner im “Interview der Woche” von BR24. Der Schritt sei weder in der Koalition verabredet, noch sei er für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler fair. “Die arbeitende Mitte in unserem Land trägt bereits hohe Lasten und darf nicht weiter belastet werden.”

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hatte sich Anfang der Woche dafür ausgesprochen, das Ehegattensplitting abzuschaffen, um so Einsparungen beim Elterngeld abzuwenden. “Wir schaffen endlich das Ehegattensplitting ab. Damit würden wir dem antiquierten Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt, ein Ende setzen. Und der Staat würde Geld sparen”, sagte Klingbeil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Lindner kommentierte Klingbeils Vorschlag mit den Worten: “Ich werte das bereits als Wahlkampfmelodie für das Jahr 2025.”

Unterstützung für seinen Vorschlag bekam Klingbeil unterdessen aus den eigenen Reihen. “Das Ehegattensplitting aus der Adenauerzeit hat das Bild vor Augen, dass die Frau zu Hause ist und sich um Heim, Herd und Kind kümmert, während der Mann das Familieneinkommen beschafft. Diese Einstellung hat sich gründlichst verändert”, sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil der Deutschen Presse-Agentur in Hannover.

Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen eines Paares halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Das nützt vor allem Paaren, bei denen ein Partner viel und der andere wenig verdient.

  • @superkret
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    1 year ago

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      1 year ago

      Stichwort: Steuererklärung auf einem Bierdeckel

      Ich weiß nicht was Du hast?! Das ist im FDP geführten Finanzministerium doch in Arbeit. Hier eine Textvorlage:

      Ich bin außergewöhnlich wohlhabend. Ich zahle keine Steuern!

      Passt auf jeden Bierdeckel. /s

    • m3adow
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      31 year ago

      Stichwort: Steuererklärung auf einem Bierdeckel

      War das nicht ein Vorschlag vom Fotzenfritz?

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      31 year ago

      Die Besteuerung von Ehepaaren ist so oder so kompliziert. Außer du besteuerst die Ehepartner unabhängig vom Zivilstand als Einzelpersonen, aber das könnte in Deutschland Konflikt mit der Verfassung geben, die vorschreibt, dass “Ehe und Familie” zu schützen seien. Ich bin ziemlich sicher, dass die Union auf jeden Fall versuchen wird, mit dem Argument nach Karlsruhe zu gehen.

      Der Knackpunkt hier ist wohl eher, dass Kühnert ein Modell zur Abschaffung des Splittings eingefordert hat, das netto auf eine Steuererhöhung hinauslaufen würde, wobei er genau weiß, dass das für die FDP ein rotes Tuch ist. Das sieht für mich weniger nach einem konstruktiven Vorschlag zur Lösung eines Problems aus und mehr nach einem inszenierten Machtkampf, um der Öffentlichkeit zeigen zu können, wer in dieser Koalition die Hosen anhat.

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        41 year ago

        Die Besteuerung von Ehepaaren ist so oder so kompliziert. Außer du besteuerst die Ehepartner unabhängig vom Zivilstand als Einzelpersonen,

        Genau.

        aber das könnte in Deutschland Konflikt mit der Verfassung geben, die vorschreibt, dass “Ehe und Familie” zu schützen seien.

        Das braucht halt politischen Mut. Ich kann ein Gut schützen, ohne es zu subventionieren. Klar, da wird ganz sicher jemand klagen, aber so lange da nicht zu viel Schmarrn im Gesetz steht, weiß ich nicht, warum eine Änderung des Steuerrechts verfassungswidrig sein soll. Es wäre politisch klug, an Kinder, vor allem Kinder nahe der Armutsgrenze zu denken; aber da gibt es ja Möglichkeiten.

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          41 year ago

          Ohne Splitting kannst du entweder in Summe veranlagen oder als 2 Einzelpersonen.

          In Summe setzt du einen aktiven Anreiz gegen Ehen, weil die Steuerlast gegenüber dem unverheiratet zusammenlebenden Paar steigt.

          Einzeln bekommst du die Situation, dass 2 Ehepaare mit gleichem Gesamtbrutto aufgrund unterschiedlicher Aufteilung der Teileinkommen unterschiedlich besteuert werden, obwohl ja im Normalfall der Haushalt sein Geld in einen Topf wirft.

          Oder (Option 3) du setzt beim Splitting den gemeinsamen Satz höher, dann hast du Paare, wo auf einmal jeder einzeln schon mehr Steuern zahlt als vorher. Je gleichverteilter, desto größer der Nachteil.

          Alle diese Varianten wären ebenso ungerecht wie die Steuerersparnis durch Ehe, wie wir sie heute haben.

          Was wir bräuchten ist Splitting für jedes Paar im selben Haushalt, egal ob Ehe oder nicht. Wenn z.B. meine Partnerin arbeitslos wird, schaut sich das Jobcenter auch mein Einkommen an, Ehe oder nicht. Dann sind wir natürlich auf einmal eine Bedarfsgemeinschaft.

          Im Moment steht es sich der Staat immer schön, wie es ihm passt. “Ihr müsst füreinander einstehen”, wenn er sonst was auszahlen müsste, und “ihr seid nicht verheiratet, ällabätsch” wenn er dadurch mehr von uns einsammeln kann.

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            31 year ago

            Was wir bräuchten ist Splitting für jedes Paar im selben Haushalt, egal ob Ehe oder nicht. Wenn z.B. meine Partnerin arbeitslos wird, schaut sich das Jobcenter auch mein Einkommen an, Ehe oder nicht. Dann sind wir natürlich auf einmal eine Bedarfsgemeinschaft.

            Das wäre ein Überlegung.

            Grundsätzlich sehe ich nicht, warum die Veranlagung als Einzelperson unfair sein soll. Ein gemeinsamer Haushalt ist doch schon ein Vorteil, halbe Miete (oder zumindest weniger als zwei Single-Wohnungen mit vergleichbarem Standard). Warum brauche ich noch einen Steuerbonus. (Das gilt mit oder ohne Kinder.)

            • @[email protected]
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              1 year ago

              Wie erläutert. 2 Haushalte mit gleichem Gesamteinkommen aber anderer Verteilung zahlen bei Einzelveranlagung unterschiedlich viele Steuern. Das wäre halt das andere Extrem. Wo wir heute bei Ungleichverteilung der Teileinkommen einen Steuervorteil haben, hätten wir ihn dann bei Gleichverteilung. Nur, dass der Vorteil heute eben nicht gegenüber anderen Ehepaaren besteht (der Splittingsteuersatz ist der einer Ehe aus 2 Personen, die gleich viel verdienen), sondern gegenüber Unverheirateten. Und das könnte man eben durch Splitting für alle auflösen. Du bekommst ja keinen Bonus, du bekommst nur den Malus gegenüber einer 50:50 Aufteilung der Einkommen nicht.

              Grundsätzlich finde ich, das Steuersystem sollte weder den einen noch den anderen Lebensstil begünstigen, nur wüsste ich nicht, wie man das erreichen sollte.

          • bmaxv
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            1 year ago

            @Don_alForno @_edge ich fänd (2) “unterschiedliche Besteuerung trotz Topfannahme” tatsächlich nicht ungerecht.

            Also extrem Fall: ein Familie 1 Partner 1 verdient “2 Einkommen” und die Familie beschließt das der Partner 2 nicht arbeiten muss. Steuer wird reduziert, obwohl genug Geld da ist.

            Während die Gemeinschaft die zwei Einkommen “braucht” den Vorteil nicht hat.

            Also die Entscheidung von Familie 1 ist ja deren Entscheidung. Warum sollte die Allgemeinheit deren Luxus subventionieren?

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          31 year ago

          aber so lange da nicht zu viel Schmarrn im Gesetz steht, weiß ich nicht, warum eine Änderung des Steuerrechts verfassungswidrig sein soll.

          Es lassen sich halt aus dem “Schutz der Ehe und Familie” mindestens zwei Forderungen ableiten:

          1. Kein Paar, egal welcher der Partner wie viel verdient, sollte als verheiratetes Paar mehr Steuern zahlen müssen als als unverheiratetes Paar. Der Staat muss das Heiraten nicht steuerlich subventionieren, aber er darf es auf jeden Fall nicht steuerlich bestrafen, weder für Einverdiener- noch für Doppelverdiener-Paare.

          2. Ein Ehepaar sollte frei darüber bestimmen können, wie es die Erwerbsarbeit unter den Ehepartnern aufteilt; der Staat sollte weder Doppelverdiener- noch Einverdiener-Ehen steuerlich begünstigen, solange das Haushaltseinkommen gleich bleibt.

          Spezifisch für “Familie” dann wohl noch, dass ein Ehepaar mit Kind sicher nicht mehr Steuern zahlen sollte als eines mit demselben Einkommen ohne Kind, aber darum geht es ja im Moment nicht.

          Soweit ich weiß, erfüllt das derzeitige Splitting beide Forderungen; wenn du es abschaffen willst, muss dein Alternativmodell also entweder auch beide Forderungen erfüllen, oder du musst dem Bundesverfassungsgericht erklären, warum es von seiner früheren Rechtsprechung abweichen soll. Ist natürlich möglich, dass Punkt 2 heute anders gesehen wird. Wie gesagt, die Union wird ziemlich sicher dafür sorgen, dass Karlsruhe sich damit beschäftigt.

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            11 year ago
            1. Punkt 1 ist ja auch ohne Splitting sichergestellt. Einzelveranlagung wäre ja genau gleich wie ein unverheiratetes Paar.
            2. Das ist schon seeeehr weit hergeholt
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              31 year ago

              Das ist schon seeeehr weit hergeholt

              Nicht sehr weit, aber es ist in der Tat nicht zwingend:

              Wie bereits oben dargelegt, ist Art. 6 Abs. 1 GG im Sinne der klassischen Grundrechte ein Bekenntnis zur Freiheit der spezifischen Privatsphäre für Ehe und Familie; es entspricht damit einer Leitidee unserer Verfassung, nämlich der grundsätzlichen Begrenztheit aller öffentlichen Gewalt in ihrer Einwirkungsmöglichkeit auf das freie Individuum. Aus diesem Gedanken folgt allgemein die Anerkennung einer Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist (BVerfGE 5, 85 [200, 204]; 7, 32). Zu dem Gehalt solcher privaten Entscheidungsfreiheit der Ehegatten gehört auch die Entscheidung darüber, ob eine Ehefrau sich ausschließlich dem Haushalt widmet, ob sie dem Manne im Beruf hilft oder ob sie eigenes marktwirtschaftliches Einkommen erwirbt. Das zur Rechtfertigung der Zusammenveranlagung angeführte Ziel, die erwerbstätige Ehefrau “ins Haus zurückzuführen”, entspricht einer bestimmten Vorstellung von der besten Art der Ehegestaltung. Das Gebot des Schutzes von Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 GG aber bezieht sich auf jede Ehe und Familie, die den heute in der Bundesrepublik gesetzlich normierten bürgerlich-rechtlichen Instituten Ehe und Familie entspricht, überläßt also die Gestaltung der Privatsphäre in diesem Rahmen den Ehegatten selbst. Der Gesetzgeber dürfte daher eine bestimmte Gestaltung der privaten Sphäre der Ehe nicht unmittelbar erzwingen. Ist aber ein solcher unmittelbarer Zwang verfassungswidrig, so kann dasselbe Ziel auch nicht geeignet sein, eine Maßnahme zu legitimieren, die, wie die Zusammenveranlagung mittelbar diesem Ziel dienen soll.

              Urteil des BVerfG von 1958

              Ich verstehe das so: wenn die getrennte Veranlagung es attraktiver macht, die Erwerbsarbeit 50/50 aufzuteilen, dann ist das zwar noch nicht direkt ein verfassungswidriger Eingriff in den Privatbereich der Ehe, aber es soll sich kein Politiker dabei erwischen lassen, dass er sagt, das wäre ja der eigentliche Zweck der Steuerreform.

              Ist natürlich auch möglich, dass das BVerfG sagt, dass sich die Zeiten seit 1958 geändert haben und der Staat heutzutage durchaus ein legitimes und verfassungskonformes Interesse daran habe, die Erwerbstätigkeit der Ehefrau zu fördern, indem Einverdiener-Ehen steuerlich schlechtergestellt werden.

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      21 year ago

      Das Ehegatten-Spoitting ist ja eine einfache Regel, wie fast alle Arbeitnehmer-Steuern. Schwierig wirds, wenn du selbstständig bist oder von zu Hause arbeitest, eine Firma hast usw.

      Ganz davon abgesehen, dass die Abschaffung effektiv eine Steuererhöhung wäre, welche die FDP ablehnt.

      Steuerhöhe schadet der Wirtschaft nicht so extrem wie Komplexität oder Bürokratie, da jene Monopole fördern. Für eine große Firma sind Anwälte und Steuerberater nur ein Rundungsfehler. Für Start-Ups ohne Millioneninvestor ein Todesurteil

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        71 year ago

        Naja, die FDP behauptet zwar Steuererhöhungen/Abgabenerhöhungen anzulegen trotzdem zwingt Lindner immer wieder Ministerien dazu. Siehe die Einsparungen bei Lauterbach/Paus, die dann den Pflegebeitrag erhöhen/elterngeld kürzen mussten.

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          -71 year ago

          Weil DE ein Ausgabenlimit hat, das in die Verfassung geschrieben ist und das aus gutem Grund. Zinsen sind teuer wodurch wieder weniger Geld zur Verfügung steht.

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            1 year ago

            so viel teurer sind die Zinsen auch nicht geworden, nachstes jahr sind das knapp 7 Milliarden mehr als dieses.

            damit die schuldenbremse zu rechtfertigen ist mmn auch schwachsinnig weil der leitzins ja letztendlich auch nur ne politische entscheidung ist.

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              11 year ago
              1. Die Zinsen ändern sich nicht sofort. Wenn der Staat Kredite aufnimmt, dann verkauft er z.B. Mio€ mit -0,25% über 10 Jahre. Das bedeutet, dass ein Anleger dem Staat jedes Jahr 2.500€ zahlen Muss und dann nach 10 Jahren 1 Mio bekommt. Jetzt hat der Staat diese 1 Millionen nicht und verschuldet sich erneut, zur höheren Zinsrate. Die 7Mrd€ kommen von einem Bruchteil der Schulden

              2. Die Zinsrate ist eigentlich keine politische Entscheidung, sondern wird von der EZB festgelegt, welche ein einfaches Ziel hat: die Durchschnittsinflation in der Euro-Zone bei 2% zu halten. Dieses Ziel wurde aber nach der Euro-Krise zurückgestuft und die Verhinderung eines Bankrotts in Südeuropa als neues inoffizielles Ziel hinzugefügt.

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                1 year ago
                1. ich weiß schon wie zinsen funktionieren, mein kommentar hat eher auf den quatsch abgezielt den lindner immer labert von wegen "zinskosten gehen von 4 auf 40 milliarden*

                2. das Ziel wurde nicht zurückgestuft sonst wären die zinsen ja nicht jahrelang bei 0 gewesen + QE. außerdem machts das ja nicht zu ner weniger politischen entscheidung wenn se von der EZB getroffen wird.

                dazu kommt dass der zins ja offensichtlich absolut nutzlos ist was die inflationsrate angeht, das ganze sollte in der hand der Mitgliedsstaaten liegen die haben da viel mehr einfluss.

                außerdem ist das ganze dann immernoch kein argument für die Sinnhaftigkeit der Schuldenbremse

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                  11 year ago
                  1. Er hat recht, das passiert nur nicht sofort. Wenn unsere Kredite ablaufen, dann sind die Zahlungen so hoch.

                  2. Doch, genau das. Negativzinsen helfen stark verschuldeten Staaten, da diese dann logischerweise weniger Zinsen zahlen.

                  Die Zinsen beeinflussen die Inflationsrate stark, können diese aber auch nicht von Heute auf Morgen ändern. Verträge laufen in den meisten Branchen über mindestens ein Jahr, mit zu Beginn festgelegten Preisen. Wenn ein Unternehmen jetzt Anfang-Mitte 22 einen neuen Energievertrag für 2 Jahre mit 15% jährlicher Steigung ausgehandelt hat , dann steigen die Preise, egal was gegen die Inflation unternommen wird. Wo man den Effekt der hohen Zinsen gut sieh ist bei kurzlebigen Produkten, wie Elekronik, die gerade auf einem Allzeittief ist

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        1 year ago

        Ganz davon abgesehen, dass die Abschaffung effektiv eine Steuererhöhung wäre, welche die FDP ablehnt.

        In meinen Augen wäre es eher die Abschaffung einer Subvention, was die FDP also begrüßen sollte. Selbst, wenn man es als Steuererhöhung verkaufen will, wäre das für die FDP irrelevant, weil die ja nur Menschen in Erwerbsarbeit treffen würde, während das politische Kernthema der FDP ja Steuersenkungen für Unternehmen, Vermögende und Topverdiener ist. Alles andere und zwar ganz spezifisch Steuersenkungen für Menschen, die nicht zu diesem Klientel zählen, sind eher Beiwerk dieser Politik, mit der sich die Partei eben auch die Stimme dieser nützlichen Idioten erkauft. Wenn die FDP aber die Möglichkeit hätte die Steuern für Unternehmen, Vermögende und Topverdiener zu senken, indem sie die Steuern für die Mittelschicht und Geringverdiener erhöht, dann würden sie es defintiv tun; Und wenn sie es dann nicht täten, dann nur aus Gründen der Wahltaktik - nicht aus Überzeugung.

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          -21 year ago

          Die FDP ist nicht die Partei der Reichen und großen Unternehmen, sondern die der Mittelständler und diese zahlen Eben Einkommenssteuer

          Niedrigere und vor allem einfachere Steuern und weniger Bürokratie helfen vor allem Unternehmen mit weniger Geld, da die großen sich einfach rauskaufen (Anwälte und Steuerberater) und die Sache als Rundungsfehler verkaufen. Was die FDP aber tatsächlich nicht ist ist eine Arbeiterpartei, aber das muss sie ja auch nicht sein, denn die haben (bzw. Sollten eine haben) bereits eine Repräsentation

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            1 year ago

            Mittelständler zahlen ja gerade keine Einkommenssteuer. Du verwechselst Mittelstand und Mittelschicht und bist damit das perfekte Opfer der FDP-Rhetorik.

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              01 year ago

              Nein, verwechsle ich nicht. Mittelständler und Mittelschicht überschneiden sich auch teilweise. Wenn ich ein Unternehmen habe und mir selbst die Gewinne auszahle, zahle ich darauf Einkommenssteuer. Worin du recht hast: die klassische Mittelschicht (Beamte und Akademiker) ist nicht das Ziel der FDP.

      • @[email protected]
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        11 year ago

        Ganz davon abgesehen, dass die Abschaffung effektiv eine Steuererhöhung wäre, welche die FDP ablehnt.

        Das ist der Punkt. Einfache Politik für einfache Gemüter. Es darf keine Steuererhöhung geben. Und für eine bestimmte Zielgruppe ist das eine deutliche Erhöhung.

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    151 year ago

    Vielleicht war, dass die Frau zu Hause bleibt die Intention, aber Frauen die Kinder kriegen werden nunmal weniger verdienen. So federt man das ein wenig ab. Andere Länder machen das besser (In Ungarn zahlen Frauen pro Kind weniger Steuern. Alternativ könnte man das Ehegatten-Splitting auch auf die gesamte Familie ausweiten, also die eigenen Kinder bis 18 bzw. 25 mit hineinzählen. Gleichbehandlung bei ungleichen Vorraussetzungen hilft niemandem

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    111 year ago

    Ich verstehe nicht, wieso das aktuell als vollkommen neues Thema behandelt wird und so viele verschiedene Meinungen exiszieren. Steht die Abschaffung nicht direkt als Absicht im Koalitionsvertrag drin? Oder bedeutet die Überführung von 3/5 zu 4/4 was anderes als Wegfall des Ehegattensplittings?

    Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.

    S. 92 im Koalitionsvertrag

    • @Xenon
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      1 year ago

      Ich bin kein Steuerexperte, aber sind die Steuerklassen nicht prinzipiell für das Splitting egal? Steuerklassen sind doch nur dafür da, damit der Arbeitgeber weiß, wie viel Steuern er monatlich vom Gehalt ans Finanzamt überweisen soll, da der natürlich keine Informationen über die Einkünfte des Ehepartners hat.

      Am Ende des Steuerjahres werden dann aber vom Finanzamt trotzdem die Einkommen beider Eheleute zusammengerechnet, unabhängig von der gewählten Steuerklasse. Basierend darauf berechnet sich der Steuersatz (sodass effektiv die gleichen Steuern anfallen, als wenn sich das Einkommen genau gleichmäßig auf beide Ehepartner verteilen würde). Die Differenz zu den bereits gezahlten Steuern durch den Arbeitgeber wird erstattet bzw. muss nachgezahlt werden.

      So wie ich das verstehe, würde der Wegfall der Steuerklassen nur dazu führen, dass monatlich je nach Situation höhere Steuern als jetzt gezahlt würden, die man mit der Steuererklärung aber wieder zurück bekäme.

    • @[email protected]
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      21 year ago

      Oder bedeutet die Überführung von 3/5 zu 4/4 was anderes als Wegfall des Ehegattensplittings?

      Bin kein Steuerberater, aber was ich auf die Schnelle gefunden habe, klingt für mich danach, als ob auch das Faktorverfahren eine Form des Splittings ist:

      Wie wird das Faktorverfahren berechnet?

      Zunächst berechnet das Finanzamt die nach dem Splittingverfahren zu zahlende Lohnsteuer. Die Berechnung berücksichtigt für jeden Partner die persönlichen Steuerfreibeträge wie Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale. Gleichzeitig erfolgt die Berechnung der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer in Steuerklasse 4. Anschließend wird die Lohnsteuer nach dem Splittingtarif durch die Lohnsteuer nach Steuerklasse 4 geteilt. Das Ergebnis ist der Faktor, der immer kleiner als eins ist.

      https://www.steuertipps.de/lexikon/f/faktorverfahren

      • @[email protected]
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        -11 year ago

        Stimmt. Der Steuervorteil bej 4/4+Faktor bleibt recht groß, auch wenn minimal kleiner als mit 5/3. Ich verstehe die Rechnung zwar auch nicht vollständig, aber der das sagen zumindest die online-rechner.

        • @[email protected]
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          51 year ago

          Es gibt keinen großen Unterschied, nach der Steuererklärung kommt das selbe raus nur bei 3/5 wird das Splitting direkt angewannt, das heißt der gemeinsame Steuersatz direkt auf beide Gehälter gerechnet, bei 4/4 bekommt man den Effekt erst nach der Steuererklärung. 4/4 mit Faktor ist ein Zwischending.