Das AG Aschersleben sieht den Grenzwert der “nicht geringen Menge” für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff THC auf Grundlage des neuen Cannabisgesetzes bei 37,5 Gramm. Das Besondere: Das sind 30 Gramm mehr, als der BGH erlaubt.

  • @ladicius
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    73 hours ago

    Das ist wirklich ganz knochentrocken der Mittelfinger einmal rundherum in alle Richtungen.

    • FrisbeedudeM
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      fedilink
      73 hours ago

      Der letzte Satz ist vermutlich der akademischste mic drop seit es Urteile gibt.