Unter bestimmten Bedingungen dürfen Jäger in Schleswig-Holstein Katzen erschießen - und haben das letztes Jahr 2.580 Mal getan. Ein Verbot wird es wohl in näherer Zukunft trotzdem nicht geben.
Hängt aber auch stark von der Wohnlage ab, wie viel das wirklich ist. Es sind ja erstens nicht 200 m vom eigenen Haus, sondern 200 m vom nächsten Haus und zusätzlich darf im befriedeten Bezirk nicht gejagt werden.
Hängt aber auch stark von der Wohnlage ab, wie viel das wirklich ist. Es sind ja erstens nicht 200 m vom eigenen Haus, sondern 200 m vom nächsten Haus und zusätzlich darf im befriedeten Bezirk nicht gejagt werden.
Einfach generell diese Singvögel-Mörder nicht aus dem Haus lassen.