Die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten darf allein Frauen vorbehalten sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Dies stelle keine unzulässige Diskriminierung dar, so das Urteil der Richter.
Dann soll man das aber bitte auch Frauenbeauftragten und nicht Gleichstellungsbeautragten nennen. Ansonsten bleibt es absurd, allein wegen der nicht treffenden Benennung.
Aber sie sorgen doch für die Gleichstellung von Frauen… 😀
Manche sind so ehrlich und nennen das Kind auch beim Namen, andere sind tatsächlich bemüht den Job für alle zu machen. Aber von Gesetzes wegen geht es in 90% nur um Frauen (die anderen 10% erwähnen die Gleichstellung aller, um dann ein halbes Dutzend Konkretisierungen nur für Frauen anzuhängen…)
Dann soll man das aber bitte auch Frauenbeauftragten und nicht Gleichstellungsbeautragten nennen. Ansonsten bleibt es absurd, allein wegen der nicht treffenden Benennung.
Aber sie sorgen doch für die Gleichstellung von Frauen… 😀
Manche sind so ehrlich und nennen das Kind auch beim Namen, andere sind tatsächlich bemüht den Job für alle zu machen. Aber von Gesetzes wegen geht es in 90% nur um Frauen (die anderen 10% erwähnen die Gleichstellung aller, um dann ein halbes Dutzend Konkretisierungen nur für Frauen anzuhängen…)