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    fedilink
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    edit-2
    1 day ago

    Versprechen kann man vieles, rechtlich scheitert so was dann häufig. Hier wäre es, dass du begründen können müsstest warum du weiterhin einen Ausnahmetatbestand annimmst der nirgends sonst gilt, vgl. Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG

    • @[email protected]
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      fedilink
      21 day ago

      Ich nicht, Olol Scholz muss das. Ändert nichts an der Tatsache, dass er es fest versprochen und bisher nicht begründet hat.