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    fedilink
    31 day ago

    Allerdings hatte er im Wahlkampf einem Restaurantbetreiber hoch und heilig versprochen, dass sie bleibt.

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      fedilink
      4
      edit-2
      1 day ago

      Versprechen kann man vieles, rechtlich scheitert so was dann häufig. Hier wäre es, dass du begründen können müsstest warum du weiterhin einen Ausnahmetatbestand annimmst der nirgends sonst gilt, vgl. Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG

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        fedilink
        21 day ago

        Ich nicht, Olol Scholz muss das. Ändert nichts an der Tatsache, dass er es fest versprochen und bisher nicht begründet hat.