Das Hanseatische Oberlandesgericht hat geurteilt: Die Mindestlaufzeit beginnt auch bei Glasfaserdiensten mit Vertragsschluss – nicht erst mit dem Anschluss.
Bei meinen Eltern im Dorf liegt jetzt seit fast zwei Jahren die Glasfaser für den bestellten Anschluss fertig bis kurz vor der Tür aber der Hausanschluss wird nicht gemacht 💩
Bei meinen Eltern im Dorf liegt jetzt seit fast zwei Jahren die Glasfaser für den bestellten Anschluss fertig bis kurz vor der Tür aber der Hausanschluss wird nicht gemacht 💩
Wenn die zwei Jahre Rum sind können sie ja dann jetzt kündigen