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    fedilink
    343 days ago

    Ist das nicht schon ein bisschen mehr als “ordinärer” Diebstahl? Schließlich wird hier mit Straftaten in die Gleichheit der Wahlen eingegriffen.

    Ich fände einen Ausschluss der CSU von der BTW sollte geprüft werden. Hier geht es schließlich auch nicht um die örtliche Jugendgruppe, sondern um die Parteizentrale, von wo aus die Tat begangen wurde.

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      9
      edit-2
      3 days ago

      Das mag vom Gedanken her richtig sein, Wahlplakate fallen aber wohl nicht unter eine besondere Gesetzgebung, sodass nur §303 (Sachbeschädigung) bzw. §242 (Diebstahl) Anwendung finden.

      https://www.anwalt.org/wahlplakate-zerstoeren/

      Edit: Die “Gleichheit der Wahl” ist hier wohl nicht betroffen, da das nur die unmittelbare Wahl und ihr Umfeld betrifft, m.E.n. ist es eher das das “Verhindern eines fairen Wahlkampfs”. Dazu konnte ich nur leider auf die Schnelle nichts Handfestes finden.

      • Teddy Police
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        fedilink
        73 days ago

        Warum ist dabei dann automatisch immer der Staatsschutz involviert? Ist das dann nicht eher ein Fall für gewöhnliche Polizei und Staatsanwaltschaft?

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          73 days ago

          Staatsschutz ist normale Polizei. Das ist die Abteilung der Kripo die sich um politisch motiviertes kümmert

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          3
          edit-2
          3 days ago

          Das hab ich mich auch gefragt, siehe meinen letzten Edit. Wahrscheinlich, weil hinter dem Diebstahl politische Gründe vermutet werden.

      • @[email protected]
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        fedilink
        23 days ago

        Hmm, Gleichheit der Wahl ist wie du sagst auf den Wahlprozess selbst bezogen. Die Frage ist, ob dann das Entwenden von Wahlplakaten des politischen Gegners dann überhaupt gegen einen Verfassungsgrundsatz verstößt, oder es sich nur um eine einfache Straftat handelt.

        Im Art. 38 GG heißt es:

        (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

        Im Grundgesetz scheint es da dann eine Lücke zu geben, wenn es keine Konsequzenzen für eine Partei haben kann, systematisch den Wahlkampf der anderen Parteien zu behindern.