• @FooBarrington
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    332 days ago

    “Okay, wir haben explizit die Plakate einer anderen Partei stehlen lassen. Aber Bürger machen das mit unseren auch!!!1!”

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      342 days ago

      Ist das nicht schon ein bisschen mehr als “ordinärer” Diebstahl? Schließlich wird hier mit Straftaten in die Gleichheit der Wahlen eingegriffen.

      Ich fände einen Ausschluss der CSU von der BTW sollte geprüft werden. Hier geht es schließlich auch nicht um die örtliche Jugendgruppe, sondern um die Parteizentrale, von wo aus die Tat begangen wurde.

      • @[email protected]
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        9
        edit-2
        2 days ago

        Das mag vom Gedanken her richtig sein, Wahlplakate fallen aber wohl nicht unter eine besondere Gesetzgebung, sodass nur §303 (Sachbeschädigung) bzw. §242 (Diebstahl) Anwendung finden.

        https://www.anwalt.org/wahlplakate-zerstoeren/

        Edit: Die “Gleichheit der Wahl” ist hier wohl nicht betroffen, da das nur die unmittelbare Wahl und ihr Umfeld betrifft, m.E.n. ist es eher das das “Verhindern eines fairen Wahlkampfs”. Dazu konnte ich nur leider auf die Schnelle nichts Handfestes finden.

        • Teddy Police
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          72 days ago

          Warum ist dabei dann automatisch immer der Staatsschutz involviert? Ist das dann nicht eher ein Fall für gewöhnliche Polizei und Staatsanwaltschaft?

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            72 days ago

            Staatsschutz ist normale Polizei. Das ist die Abteilung der Kripo die sich um politisch motiviertes kümmert

          • @[email protected]
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            2 days ago

            Das hab ich mich auch gefragt, siehe meinen letzten Edit. Wahrscheinlich, weil hinter dem Diebstahl politische Gründe vermutet werden.

        • @[email protected]
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          22 days ago

          Hmm, Gleichheit der Wahl ist wie du sagst auf den Wahlprozess selbst bezogen. Die Frage ist, ob dann das Entwenden von Wahlplakaten des politischen Gegners dann überhaupt gegen einen Verfassungsgrundsatz verstößt, oder es sich nur um eine einfache Straftat handelt.

          Im Art. 38 GG heißt es:

          (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

          Im Grundgesetz scheint es da dann eine Lücke zu geben, wenn es keine Konsequzenzen für eine Partei haben kann, systematisch den Wahlkampf der anderen Parteien zu behindern.

    • horse
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      52 days ago

      Das sollte auf jeden Fall als politisch motivierte Straftat dem Verfassungsschutz gemeldet werden.

  • D_a_X
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    8
    edit-2
    2 days ago

    Nachdem die CSU jammert, dass auch ihre Plakate gerne zerstört oder beschädigt werden, könnte man ihnen ja auch die Bezugsquelle der Tracker weiter geben.

    (Und danach einen abbauen und dem Stoiber Söder unters Auto kleben…)

    /S

      • D_a_X
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        52 days ago

        Stimmt, der war nur auf jeder Einweihungsfeier aber ansonsten eher ruhig.