Die stetig wachsende Zahl der Personen, die aus der Kirche austreten, bringt auch datenschutzrechtliche Fragen mit sich – insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Löschung personenbezogener Daten. Im Zusammenhang damit steht überwiegend das Begehr der betroffenen Personen, nach dem Kirchenaustritt e
Perverser Drecksverein. Ich hab meine “Löschung” erzwungen. Ob die wollen oder nicht: Mit meinem richtigen Namen stehe ich jdf nicht mehr in diesem Buch. Danke auch hierfür SBGG.
Wenn die Kirchen da irgendwelche Fantasienamen stehen haben wollen, sollen sie halt. Irgend ein Band mit einem eingebildeten Freund habe ich nicht und wollte ich nie - mein Notwehrgebrüll wurde nur leider ignoriert…
Würde mich aber sehr für die hier betroffene Person freuen, wenn der EUGH der Kirche auf die Finger haut. In Deutschland ist sowas ja leider aktuell undenkbar.
Wie genau hast du das gemacht? Kannst du erläutern?
SBGG, auch bekannt als Selbstbestimmungsgesetz. Da ich mich sowieso als nichtbinär identifiziere und meine Deadnames nie gemocht bzw. absolut verabscheut habe, hab ich mit dem SBGG meinen offiziellen Geschlechtseintrag sowie meine Vornamen ändern lassen.
Der Kirche werd ich davon nie was sagen und ich werde auch definitiv nie einem Amt gegenüber erwähnen, dass ich mal in der Kirche war (ich war es ja auch nie freiwillig, gegen Nachfragen hat ein geschocktes “in diesem Kinderfickerschutzverein??? zum Glück nicht!” immer geholfen jedwede Zweifel auszuräumen). Ergo erfährt die Kirche davon nix und hat dementsprechend meinen richtigen Namen nicht in ihrem blöden Buch da stehen. Ü Deshalb “Löschung” aber auch in Anführungszeichen.