Das Schild ist aber leider nicht korrekt bzw. vollständig.
Auch innerorts gilt ein Mindestüberholabstand von 2,0m, wenn sich Kinder auf einem Fahrrad befinden oder wenn die Radfahrer*innen sichtbar unsicher fahren.
Zum Thema Mittag auf Fahrbahn: Zum Bordstein bzw. parkenden Autos sollte ein Abstand von 0,7m - 1m gehalten werden. https://www.adfc-ffb.de/radverkehr/radverkehr-und-mehr/seiten-abstand/. Wenn man das einhält, wird man in vielen Fällen automatisch mittig fahren. Ergo kann man nicht sagen, dass mittiges Fahren speziell nur für Fahrradstraßen gilt.
Nichts was da geschrieben wird ist falsch, aber es macht den Eindruck dass dieser ganze Schwachsinn sich nur auf Fahrradstraßen bezieht. Gut gemeint, aber voll verkackt.
Das Schild ist aber leider nicht korrekt bzw. vollständig.
Auch innerorts gilt ein Mindestüberholabstand von 2,0m, wenn sich Kinder auf einem Fahrrad befinden oder wenn die Radfahrer*innen sichtbar unsicher fahren.
https://bw.adfc.de/artikel/dossier-abstandkampagne-des-adfc-baden-wuerttemberg
Ich habe teilweise das Gefühl, dass diese Schilder mehr Schaden als Nutzen anrichten.
Beispielsweise in Essen wurde folgendes Schild aufgestellt:
Ich störe mich an folgenden Punkten:
Die Satzkombination “Fahrradstraße: Was ist erlaubt?” -" Mind. 1,5m Abstand zu Radfahrenden" suggeriert, dass 1,5m Abstand nur in Fahrradstraßen gefordert sei. In Wirklichkeit gilt dies jederzeit, das ist nicht spezifisch für Fahrradstraßen. https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/verkehrsregeln/ueberholen/seitenabstand-fahrrad/
Ebenso: Radfahrer dürfen auch außerhalb Fahrradstraßen nebeneinander fahren, solange niemand behindert wird. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/fahrrad-ebike-pedelec/vorschriften-verhalten/verkehrsverstoesse-radfahrer/
Zum Thema Mittag auf Fahrbahn: Zum Bordstein bzw. parkenden Autos sollte ein Abstand von 0,7m - 1m gehalten werden. https://www.adfc-ffb.de/radverkehr/radverkehr-und-mehr/seiten-abstand/. Wenn man das einhält, wird man in vielen Fällen automatisch mittig fahren. Ergo kann man nicht sagen, dass mittiges Fahren speziell nur für Fahrradstraßen gilt.
Nichts was da geschrieben wird ist falsch, aber es macht den Eindruck dass dieser ganze Schwachsinn sich nur auf Fahrradstraßen bezieht. Gut gemeint, aber voll verkackt.
Wer kennt sie nicht, die zahlreichen 1,4 bis 2 m breiten Fahrstreifen