Wahlprogramm von Holger Lübben: Ich räume auf. Auch wenns mir weh tut.

(Version 2.0 - Übergang vom papiergebundenen Zeitalter in ein ungewisses digitales Morgen)

§1 Präambel - Der Mann, der Hausen zu bürokratisch machte

(1) In den letzten zwei Jahrzehnten wirkte ich, Holger Lübben, in verantwortungsvollen Positionen beim Aufbau des Verwaltungsapparates mit.
(2) Nachweislich stammen folgende Erfindungen aus meiner Feder:

  • Die Dreifache Unterschriftenregelung,
  • Das Formular HL-44 Antrag auf Kopie eines Antrags,
  • Die saisonale Faxbereitschaft,
  • Die Sammelmappe Gelb, Stufe 3

(3) Ich erkenne an, dass dieses System inzwischen größer geworden ist als sein Schöpfer, und meistens viel zu langsam.
(4) Nach dem Seminar “Digitalisierung in Kommune und Behörde - Neue Wege ins Neuland” und langen Diskussionen mit den anderen Seminarteilnehmer präsentiere ich hier und an dieser Stelle meine Kandidatur fürs Bürgermeisteramt.

§2 Zielsetzung - Die Verwaltung wird verkleinert, aber liebevoll

(1) Alle unnötigen Strukturen werden aufgelöst.
(2) Unnötig ist alles, was weder einen Bürger glücklich macht noch ein Stempelgerät benötigt.
(3) Die Abschaffung erfolgt stufenweise, nach Wichtigkeit und Häufigkeit

§3 Der 3-Stufen-Plan der sanften Bürokratie-Entwöhnung

Stufe 1: Entrümpelung

  • Abbau der Formulardopplungen (z. B. HL-28a und HL-28a/alt).
  • Zusammenführung verschiedener, ähnlicher Formulare ein eines mit mehreren Unterpunkten (z.B. F-28 Antrag auf Gartenfest und P-29a/b Antrag auf Straßenfest in PF 28 - Antrag auf Fest)
  • Einrichtung eines Gedenkortes im Rathauskeller: Museum des analogen Verwaltungsschaffens in Zusammenarbeit mit dem Heimatmuseum

Stufe 2: Vereinfachung

  • Zusammenführung der drei Wartezonen (Zimmer 1.02, 1.03 und der Stuhl neben dem Im 3. OG) im Rathaus
  • Reduktion der Unterschriftenregelung von drei auf zwei

Stufe 3: Digitalisierung

  • Einführung eines Online-Portals, das funktioniert
  • Faxgeräte dürfen vorerst bleiben, um älteren Bürgern und Beamten den Übergang zu erleichtern
  • Letzter Dienstweg-Papierumlauf wird feierlich laminierfrei abgelegt
  • Anträge müssen nicht mehr medienbruchfrei eingereicht werden

§4 Umgang mit den ehemaligen Verwaltungsressourcen

(1) Ausgemusterte Ordner werden recycelt oder für einen guten Zweck gespendet.
(2) Der “Karteikartenraum Süd” wird in einen Ruheraum umgewandelt, das “Archiv Untergeschoss” digitalisiert und in einen Escape-Room umgewandelt.
(3) Das älteste Stempelkissen wird im Museum ausgestellt

§6 Die Vision: Hausen ohne Papierstau

  • Bürger erhalten Antworten in Tagen, nicht Quartalen.
  • Formulare bestehen aus weniger als 3 Seiten.
  • Entscheidungen werden getroffen, ohne dass sieben Abteilungen inkl. Poststelle involviert sind.
  • Die Frage “Haben Sie das Formular dabei?” wird im gesamten Rathaus verboten

§7 Schlussbestimmung und Erklärung

Ich, Holger Lübben, erkläre hiermit, dass ich bereit und gewillt bin, mich der Wahl zum Bürgermeister zu stellen und bekenne hiermit meine Kandidatur.
Ich weiß, dass ein Großteil des Hausener Verwaltungsapparats und die meisten der Formulare meiner Feder entspringen, jedes Formularfeld wurde mit Sorgfalt gesetzt, jedes Kästchen zum Ankreuzen mühsam durchdacht, jede Unterschriften-Linie mühsam gestaltet.
Doch es ist Zeit.
Die Zukunft ist nicht morgen, nicht jetzt, die Zukunft ist gestern.
Andere Gemeinden sind bereits lange da, wo wir hinkommen möchten.
Aber ich verspreche, dass jedes Formular digital und sorgfältig archiviert wird, bevor wir es abschaffen.

Mit freundlichen Grüßen,
Holger Lübben
Verwaltungsfachwirt
Pferdewirt
Kandidat für das Bürgermeister-Amt

  • LuebbenOP
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    3
    ·
    7 months ago

    Sehr geehrte Frau Brunning,

    vielen Dank für Ihre Rückfrage.

    Zunächst einmal möchte ich betonen, dass meine Verwaltungsreform einseitig, aber keineswegs unkoordiniert erfolgt. Die Melde- und Nachweispflichten gegenüber Landes- und Bundesbehörden bleiben selbstverständlich vollumfänglich erhalten, allerdings - und das ist mir wichtig - in angepasster Darreichungsform.

    Umgang mit Melde- und Nachweispflichten

    Ich plane eine dreistufige Vorgehensweise:

    1. Beibehaltung bestehender Pflichten
    Bis ein neues System rechtssicher etabliert ist, bleiben sämtliche Meldewege in Kraft. Das gilt für:

    • Landesstatistik
    • Bundesmeldebehörde
    • Kommunalaufsicht
    • sowie für die selten genutzte, aber überaus wichtige Erhebung nach §17, Absatz 4.

    2. Parallelführung der Systeme
    Ich führe ein sogenanntes Doppelt-und-Dreifach-Führungskonzept (DDFK) ein. Das bedeutet:

    • Wir digitalisieren,
    • aber wir faxen auch weiterhin,
    • und wir heften vorsorglich alles zusätzlich in Papier ab.

    So stellen wir sicher, dass kein Landes- oder Bundesreferat behaupten kann, sie hätten ein Dokument nicht erhalten. Im Gegenteil: sie erhalten es dreimal.

    3. Übergang in ein Neusystem, sofern Bundesrecht es zulässt
    Dazu ist ein Abstimmungsverfahren geplant, bestehend aus:

    • Vorabstimmung
    • Hauptabstimmung
    • Nachabstimmung
    • Abstimmung zur Bestätigung der Abstimmung

    Risiken steigender Revision und Appellation

    Ich sehe das gelassen.

    Die einseitige Verwaltungsreform birgt selbstverständlich theoretisch Risiken. Aber ich habe Maßnahmen vorgesehen, um Revisor:innen und Appellationsstellen zu neutralisieren, und zwar nicht politisch, sondern verwaltungstechnisch:

    Transparenz durch Überdokumentation:
    Jede Entscheidung wird nicht nur begründet, sondern überbegründet. Wo früher ein Absatz stand, werden nun drei stehen, plus ein Schaubild.

    Präemptive Selbstprüfung:
    Ich führe das sogenannte „Audit vor dem Audit“ ein. Das bedeutet: Wir überprüfen uns selbst, bevor jemand anderes es tut. Sollte die Selbstprüfung zu streng ausfallen, wird sie korrigiert.

    Risikostreuung durch Parallelakten:
    Zu jedem Vorgang werden zwei Akten erstellt: Eine zum Arbeiten, eine für die Revision. Die Appellationsakte entsteht vorsorglich bereits im Entwurf. Damit reduzieren wir das Risiko von Revisionsfeststellungen auf ein statistisch vernachlässigbares Maß, nämlich 0,7 ± 0,2 Fußnoten pro Quartal.

    Abschließende Bemerkung

    Ich reformiere, ja. Aber ich reformiere niemals ohne Rücksicht auf die Meldewege. Ich habe sie schließlich selbst gebaut.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Holger Lübben
    Verwaltungsfachwirt
    Pferdewirt
    Kandidat für das Bürgermeister-Amt

    • MinR Nathalie F. Brunning@lemmy.dorfrollenspiel.de
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      5
      ·
      7 months ago

      Werter Herr Lübben,

      ich bin beruhigt, dass sie weiterhin mit Nachdruck an den Pflichten gegenüber höhergestellten Behörden festhalten. Bitte reichen sie aber im Interesse unserer Behörde ihre Qualifikation nach, die sie zum führen des Titels “Pferdewirt” befähigen, wir wollen schließlich eine rechtssichere Kommuniaktion bis ins PPPS. erhalten.

      Gez. Nathalie Brunning, MinR(pol) BD20 Abtl. Jod

      • LuebbenOP
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        ·
        7 months ago

        Sehr geehrte Frau Brunning,

        wie Sie sicher wissen, handelt es sich bei dem Beruf “Pferdewirt” nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung. Dennoch habe ich die Ausbildung zum Pferdewirt vor langer Zeit abgeschlossen und führe die Bezeichnung daher fachlich korrekt…

        Von der Übersendung eventueller Nachweise sehe ich ab.

        Mit freundlichen Grüßen,
        Holger Lübben
        Verwaltungsfachwirt
        Pferdewirt
        Kandidat für das Bürgermeister-Amt