Das Oberlandesgericht Köln (Az 3 U 148/22) hat entschieden, dass die bisher von der Deutschen Post auf 14 Tage beschränkte Gültigkeit ihrer “mobilen Briefmarke” zu kurz ist.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte geklagt, weil es keinen nachvollziehbaren Grund gibt, warum die Gültigkeit der mobilen Briefmarke sich von der einer analogen Briefmarke unterscheiden sollte.

Die Post hat angekündigt, die Laufzeit sofort auf “3 Jahre nach dem Kaufjahr” zu verlängern.

Die mobile Briefmarke gibt es in der App “Post & DHL” zu kaufen. Man bekommt dort einen Code aus Zahlen und Buchstaben, die man mit einem Stift auf den Briefumschlag schreibt. Hierdurch wird der Brief als frankiert erkannt.