Wenn sie nachweislich in die Machenschaften des Clans verwickelt sind, dann begehen sie Straftaten, womit man sie ausweisen kann, wenn sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Alles bereits gesetzlich abgedeckt und keine neuen Regelungen notwendig.
lesen, ist es denn so schwer?
wenn die nachweislich in die Machenschaften des Clans verwickelt sind und davon profitieren, dann ja ab dafür…
von etwas anderem habe ich nie gesprochen und das lasse ich mir auch nicht anhängen !
Wenn sie nachweislich in die Machenschaften des Clans verwickelt sind, dann begehen sie Straftaten, womit man sie ausweisen kann, wenn sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Alles bereits gesetzlich abgedeckt und keine neuen Regelungen notwendig.